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Verwaltungsrat

Der DIBt-Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus je einer Vertreterin/einem Vertreter der Länder, einer weiteren Vertreterin/einem weiteren Vertreter des Landes Berlin und sechs Vertreterinnen/Vertretern des Bundes.

Der Verwaltungsrat entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten des Deutschen Instituts für Bautechnik. Er bestimmt die Richtlinien der Tätigkeit des Instituts und überwacht den Präsidenten. Der Verwaltungsrat ist insbesondere zuständig für:

  • Erlass von Satzungen
  • Berufung des Präsidenten
  • Feststellung des Haushalts einschließlich des Stellenplans
  • Bildung der Ausschüsse für Grundsatzfragen und der Sachverständigenausschüsse
  • Begutachtung und Überwachung des Instituts als Technische Bewertungsstelle
  • Zustimmung zur Mitarbeit des Instituts in Gremien der Europäischen Kommission und sonstigen europäischen und internationalen Gremien
  • u.a.m.