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Nachhaltiges Bauen

Orientierungshilfen für die Bauwirtschaft

Die gebaute Umwelt von morgen soll klimaneutral, ressourcenschonend, energieeffizient, umwelt- und gesundheitsverträglich sein. Sie soll ökologische Belange mit sozialen und kulturellen Aspekten sowie Wirtschaftlichkeit verbinden, kurzum nachhaltig sein.

Dies erfordert von Bauherrinnen und Bauherren, Planenden, Herstellenden, Bauausführenden und ggf. Behörden ein neues Denken. Doch wo anfangen?

Gesetzliche Anforderungen

Einige Grundanforderungen an die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten und Bauwerken ergeben sich aus den Bauordnungen in Verbindung mit den Technischen Baubestimmungen. Hier sind insbesondere zu nennen:

  • Anhang 8 "Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG)" der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen*
  • Anhang 10 "Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich der Auswirkungen auf Boden und Gewässer (ABuG)" der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen*

* Wir verweisen hier allgemein auf die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Es gilt die landesspezifische Umsetzung in der jeweiligen Landesverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB).

Beim Errichten von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen sowie Abwasserbehandlungsanlagen sind bauordnungs- und wasserrechtliche Vorgaben einzuhalten. Weitere Ausführungen zu diesem Schnittstellenbereich finden Sie auf unserer Themenseite Anlagenbezogener Gewässerschutz.

Für Bauprodukte mit mineralischen Primärrohstoffen und Rückständen können sich zudem Berührungspunkte mit den strahlenschutzrechtlichen Regeln ergeben. Zum Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten informieren wir ebenfalls auf einer eigenen Seite.

Energetische Anforderungen an Wohn- und Nicht-Wohngebäude sowie die Klima- und Heiztechnik resultieren insbesondere aus dem Gebäudeenergiegesetz. Weitere Informationen finden Sie im GEG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Die Aufgaben des DIBt als GEG-Registrierstelle erläutern wir auf unserer Website.

In Hinblick auf die Themen Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft enthält das Bauordnungsrecht keine expliziten Umsetzungsbestimmungen. Momentan beruht die Umsetzung auf freiwilligen Initiativen und Ansätzen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit stellen wir Ihnen einige im Folgenden vor. Allen Ansätzen ist gemeinsam, dass sie ein wichtiger erster Schritt sind.

Planungshilfen für Nachhaltiges Bauen

Die Fachverbände veröffentlichen inzwischen Planungshilfen und Leitfäden (Informationsquellen), um Baufachleuten aus ihrer Sicht hilfreiche Instrumente an die Hand zu geben, mit denen sie nachhaltig planen und bauen können. Als Dienstleistung für die Bauwirtschaft hat das DIBt begonnen, solche Informationsquellen zum Nachhaltigen Bauen zu sammeln und auf dieser Seite zusammenzutragen. Die Auswahl der Informationsquellen stellt keine inhaltliche Bewertung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hinweise und Anregungen können Sie gern an uns richten.

Betonbau

Wand, Dach, Fassade, Außenanlagen

Holzbau

Weitere Planungshilfen bietet auch das Informationssystem für ökologische Baustoffe WECOBIS

Nachhaltigkeit von Bauprodukten und Bauarten

Nachhaltiges Bauen fängt mit einer umwelt- und gesundheitsverträglichen, nachhaltigen Gestaltung des Bauwerks sowie der Auswahl entsprechender Produkte an …

Vorab: Welche Informationen enthalten Zulassungen, Bauartgenehmigungen, ETAs und Gutachten des DIBt?

Die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, allgemeinen Bauartgenehmigungen und Gutachten des DIBt berücksichtigen alle Aspekte, zu denen bauaufsichtliche Anforderungen bestehen (s. auch Abschnitt Gesetzliche Anforderungen oben). Für einige in der WasBauPVO (PDF) festgelegte Bauprodukte und Bauarten dienen die bauaufsichtlichen Nachweise und Bescheinigungen auch zum Nachweis der wasserrechtlichen Anforderungen.

Auch in Europäischen Technischen Bewertungen, kurz ETAs (vom Englischen: European Technical Assessment), kann der Beitrag von Bauprodukten zum nachhaltigen Bauen ausgewiesen werden. Nach der novellierten Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 ist die Bewertung von Produktleistungen in Bezug auf die Grundanforderungen "Hygiene und Gesundheit" (BWR 3), "Energieeffizienz und thermische Leistung" (BWR 6), "Emissionen von Bauwerken in die Außenumgebung" (BWR 7) und "Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen" (BWR 8) möglich. Zudem ist die Ausweisung der in Anhang II genannten, vorab festgelegten wesentlichen Umweltmerkmale in der Leistungs- und Konformitätserklärung stufenweise verpflichtend. Die novellierte Bauproduktenverordnung stärkt die Ausweisung von Produktleistungen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz, zur Recyclingfähigkeit und generell zur Nachhaltigkeit.

Zulassungen, Bauartgenehmigungen, Gutachten und ETAs des DIBt mit Aussagen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zum Gewässerschutz finden Sie in unserem Informationsportal Bauprodukte und Bauarten, insbesondere in den Bereichen

Weitergehende Hilfestellungen bei der Baustoffauswahl

Wer zusätzlich zu den bauaufsichtlich geforderten Nachweisen freiwillige Systeme zur Baustoffauswahl nutzen möchte, findet unter anderem beim Blauen Engel und im WECOBIS-Informationssystem nützliche Handreichungen.

Die Plattform WECOBIS wird vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der Bayerischen Architektenkammer herausgegeben und vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) betrieben.

Ziel ist es, herstellerunabhängig Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit von Baustoffen und Bauprodukten bereitzustellen, um Planenden, Architektinnen und Architekten sowie den am Bau Beteiligten Kriterien für die Auswahl ökologischer Produkte an die Hand zu geben.

WECOBIS enthält neben produktbezogenen Informationen auch Planungs- und Ausschreibungshinweise, Informationen zu einschlägigen Kennzeichnungen und Deklarationen sowie zu den geltenden BNB-Kriterien (Kriterien des Bundes zum Nachhaltigen Bauen).

Zur WECOBIS-Seite

Der Blaue Engel ist ein freiwilliges Umweltzeichen des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und kennzeichnet branchenübergreifend umweltschonende Produkte und Dienstleistungen. Im Bereich des Bauwesens ist der Blaue Engel z.B. auf Dämmstoffen, Bodenbelägen und -versiegelungen, Spanplatten, Lacken und vielen anderen Produkten zu finden.

Ziel des Blauen Engels ist es, Beschaffenden sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern eine verlässliche Orientierung bei der Auswahl umweltfreundlicher Produkte zu geben. Die Zertifizierung mit dem Blauen Engel basiert auf öffentlich zugänglichen Kriterien, die von einer Fachjury unter Beteiligung interessierter Kreise auf Grundlage etablierter Bewertungsverfahren erarbeitet werden. Die Geschäftsstelle der "Jury Umweltzeichen" ist beim Umweltbundesamt angesiedelt. Die Vergabe des Blauen Engels erfolgt durch die RAL gGmbH als unabhängige Zertifizierungsorganisation.

Zur Website "Blauer Engel"

Neben dem Blauen Engel gibt es weitere Umweltzeichen für Bauprodukte, etwa das EU-Ecolabel und viele andere mehr, die z.T. auch von den Anbietern von Gebäudezertifizierungssystemen (s. unten) in Bezug genommen werden. 

Umweltproduktdeklarationen (Environmental Products Declaration, oder kurz: EPDs) beschreiben Baustoffe, Bauprodukte und Bauteile hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitswirkungen über den gesamten Lebenszyklus. Ein wesentlicher Bestandteil der EPDs sind Ökobilanzdaten. Diese werden in zahlreichen Gebäudezertifizierungssystemen (z. B. BNB, DGNB) als Grundlage für die Nachhaltigkeitsbewertung von Bauwerken herangezogen.

Das EPD-System im Bauwesen ist europaweit etabliert, wobei DIN EN 15804:2022-03 „Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltproduktdeklarationen – Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte“ als gemeinsamer Leitfaden dient.

Die EPDs werden von verschiedenen Programmbetreibern erstellt.

Die ÖKOBAUDAT ist eine Plattform mit Daten und Informationen rund um die Ökobilanzierung von Bauwerken. Sie wird vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) betrieben.

Kernstück der Plattform ist eine offen zugängliche Online-Datenbank mit Ökobilanz-Datensätzen zu Bauprodukten aus Umweltproduktdeklarationen (EPDs) oder generischen Datensätzen. Mit mehr als 1400 auf Deutsch und Englisch angebotenen Datensätzen ist die ÖKOBAUDAT eine der umfassendsten Plattformen ihrer Art weltweit.

Auf Basis der Ökobilanzdaten können mithilfe von Ökobilanzierungstools, wie dem vom BBSR bereitgestellten eLCA, die Umweltwirkungen über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks erfasst werden, etwa für Gebäudezertifizierungen.

Die ÖKOBAUDAT ist die verbindliche Datengrundlage des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundes und wird für zahlreiche weitere Bewertungs- und Zertifizierungssystemen national und international herangezogen.

Zur ÖKOBAUDAT

Bewertungs- und Zertifizierungssysteme für Bauwerke

Zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Bauwerken stehen verschiedene Bewertungs- und Zertifizierungssysteme zur Verfügung. National sind hier Zertifizierungen nach BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) und DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) zu nennen. International gehören dazu z.B. die Zertifizierungssysteme BREEAM und LEED.

Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes bietet ein quantitatives Verfahren zur Bewertung der Nachhaltigkeit eines Bauwerks über den gesamten Lebenszyklus. Betrachtet werden die ökologische, ökonomische und soziokulturelle Qualität des Bauwerks, die technische Qualität und Prozessqualität sowie Standortmerkmale.

Das BNB wurde mit besonderem Blick auf öffentliche Bauvorhaben entwickelt, und steht in den Varianten Büro- und Verwaltungsgebäude, Unterrichtsgebäude, Laborgebäude sowie Außenanlagen zur Verfügung. Bewertungen sind für die drei Module Neubau, Komplettmodernisierung sowie Nutzen und Betreiben möglich.

Die Bewertung stützt sich auf Kriteriensteckbriefe für einzelne Aspekte der Nachhaltigkeit. Im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit gehören dazu beispielsweise das Treibhausgaspotenzial (GWP), Ozonschichtabbaupotenzial (ODP) oder Versauerungspotenzial (AP). Auch Risiken für die lokale Umwelt, nachhaltige Materialgewinnung/Biodiversität, Ressourcen- und Flächeninanspruchnahme u.a. werden bewertet.

Weitere Informationen zum BNB

Das Zertifizierungssystem der DGNB hat das Ziel, Nachhaltigkeitsmerkmale von baulichen Anlagen quantitativ messbar und damit vergleichbar zu machen. Das System weist historische Parallelen zum BNB-System auf, ist jedoch im Unterschied dazu primär auf privatwirtschaftliche Bauvorhaben zugeschnitten.

Im Rahmen des DGNB-Systems können unterschiedlichste Nutzungen betrachtet werden:
von Geschäftshäusern und Hotelgebäuden über kleine und große Wohngebäude bis hin zu Mischnutzungen, Parkhäusern, Produktions- und Verkaufsstätten etc.

Zertifizierungen sind für Gebäude, Innenräume und Quartiere möglich, und zwar sowohl für Neubauten als auch für Bestandsprojekte mit den Ausrichtungen Sanieren, Betrieb oder Rückbau. Bewertet werden die ökologische, ökonomische, soziokulturelle und funktionale Qualität, zudem die technische Qualität sowie die Prozess- und Standortqualität anhand einzelner Kriterien. Die Zertifizierung wird in den Qualitätsstufen Platin, Gold, Silber und Bronze vergeben.

Die DGNB ist auch ein registrierter Anbieter für das QNG-Siegel des Bundes.

Weitere Informationen zum DGNB-System

Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel für Gebäude, die besondere Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität erfüllen. Siegelgeber ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Das Siegel beruht auf der Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung und Zertifizierung durch einen registrierten Anbieter. Es kann dann wiederum genutzt werden, um eine Förderung im Rahmen des Programms Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) – Klimafreundlicher Neubau (KNF) zu beantragen.

Weitere Informationen zum QNG

Welche Impulse gehen von der EU aus?

Green Deal

Der European Green Deal ist eine von der Europäischen Kommission im Dezember 2019 vorgestellte sektorenübergreifende Initiative mit den Kernzielen

  • Europa bis 2050 klimaneutral zu machen und
  • eine Kreislaufwirtschaft zu etablieren, in der das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung entkoppelt wird.

Im Baubereich reichen Bestrebungen in diese Richtung bereits auf Mitte 2012 zurück, als die Europäische Kommission eine "Strategy for the sustainable competitiveness of the construction sector and its enterprises" vorstellte, der sogenannte Informations- und Aktionsplan "Construction 2020". Dieser Plan sah unter anderem vor, ein europäisches Rahmenwerk zur Bewertung der Umweltleistung von Gebäuden zu schaffen (siehe Level(s)) und eine Verbesserung des Abfallmanagements (siehe Aktionsplan Kreislaufwirtschaft) zu erreichen.

Weitere Informationen:
Themenseite der Europäischen Kommission zum Green Deal

Aktionsplan Kreislaufwirtschaft

Im März 2020 hat die Europäische Kommission einen neuen Aktionsplan für eine zukunftsorientierte Kreislaufwirtschaft vorgelegt, der einer der wichtigsten Bausteine des Green Deals ist und die Arbeiten des ersten Aktionsplans aus 2015 fortführt. Ziel ist der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, bei der Produktion und Dienstleistungen dazu führen, dass die genutzten Ressourcen so lange wie möglich in der EU-Wirtschaft verbleiben. Der Aktionsplan umfasst eine Übersicht und einen Zeitplan und kündigt Maßnahmen entlang des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden an.

Weitere Informationen:
Mitteilung der Europäischen Kommission "Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa" (PDF) mit Anhang (PDF)

Level(s) – Bewertungsrahmen für die Umweltleistung von Gebäuden

Mit der Einführung von Level(s) schuf die Kommission 2017 ein EU-Rahmenprogramm zur Bewertung der ökologischen Leistung eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus hinweg – vom Entwurf über den Bau und die Nutzung bis hin zum Lebensende. Damit baut Level(s) auf den Zielen des Green Deals und des Aktionsplans der EU für die Kreislaufwirtschaft auf und unterstützt die Bestrebungen des Bausektors den Ressourcen- und Energieverbrauch zu reduzieren.

Bei Level(s) geht es dabei nicht darum, ein neues eigenständiges Zertifizierungssystem für Gebäude zu schaffen. Vielmehr soll der freiwillige Bewertungs- und Berichtsrahmen mittels einer "gemeinsamen europäischen Sprache" die Nachhaltigkeitsleistung von Gebäuden darstellen und vergleichbar machen sowie Verbesserungsmöglichkeiten von der Planung bis zum Ende des Lebenszyklus aufzeigen. Level(s) basiert auf sechs Makrozielen für die Nachhaltigkeit:

  • Minimierung der Treibhausgasemissionen
  • Optimierung des Energie- und Materialeinsatzes
  • Effiziente Nutzung von Wasserressourcen
  • Gesunde und komfortable Räume
  • Anpassung und Widerstandsfähigkeit des Gebäudes gegenüber dem Klimawandel
  • Optimierung der Lebenszykluskosten und des Werts des Gebäudes

Es beschreibt diese durch 16 Indikatoren.

Level(s) ist ein freiwilliges Instrument, das nach einer zweijährigen Testphase im Oktober 2020 in der finalen Fassung veröffentlicht wurde und damit in die breite Anwendung gehen kann.

Weitere Informationen:

Renovation Wave

Die Renovierungswelle ist eine basierend auf dem Green Deal von der Europäischen Kommission im Oktober 2020 veröffentlichte Initiative zur Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudebestands. Bis 2030 soll die jährliche europaweite Sanierungsquote verdoppelt werden und sichergestellt werden, dass die Renovierungen zu einer höheren Energie- und Ressourceneffizienz führen. Auf Gebäude entfallen etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs in der EU und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen. Lediglich 1 Prozent des Gebäudebestands wird jedes Jahr energetisch saniert.

Weitere Informationen:
Themenseite Renovation Wave der Europäischen Kommission (Englisch)

Neue Taxonomieregeln und Auswirkungen auf den Bereich "Baugewerbe und Immobilien"

Die EU-Taxonomie ist eine im EU-Aktionsplan "Sustainable Finance" festgelegte Maßnahme, die in der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-VO) kodifiziert wurde. Ziel des Aktionsplans ist es, Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu lenken. Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass ein einheitliches Verständnis darüber besteht, was als „ökologisch nachhaltige Aktivität“ gilt, und dass nachprüfbare Kriterien geschaffen werden, die die Einstufung einer Aktivität als "ökologisch nachhaltig" ermöglichen. Die hierzu erforderlichen Konkretisierungen werden durch delegierte Rechtsakte der Kommission realisiert.

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Komission vom 4. Juni 2021 werden die ersten beiden der sechs in der Taxonomie-Verordnung adressierten Umweltziele konkretisiert. Die übrigen vier Umweltziele werden durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 der Kommission vom 27. Juni 2023 spezifiziert.

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

In der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 wird in Anhang I Nr. 7 „Baugewerbe und Immobilien“ bei Neubauten in Bezug auf den Klimaschutz u.a. gefordert, dass der Primärenergiebedarf (PEB), mit dem die Gesamtenergieeffizienz des errichteten Gebäudes abgebildet wird, mindestens 10% unter dem Schwellenwert liegt, der in den Anforderungen für Niedrigstenergiegebäude gemäß den nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden festgelegt ist.

Die weiteren in Anhang I Nr. 7 genannten Anforderungen betreffen u.a. eine Mindestquote für die Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Emissionsgrenzwerte für Baubestandteile und Baustoffe mit direktem Kontakt zur Innenraumluft.

Weitere Informationen:
Themenseite EU taxonomy for sustainable activities der Europäischen Kommission (Englisch)

Novellierte Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110

Die novellierte Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten, wobei das Gros der Regelungen zum 8. Januar 2026 anwendbar wird. Die Förderung von Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit war einer der wesentlichen Beweggründe für die Novelle.

Die novellierte Bauproduktenverordnung sieht vor, dass hENs und ETAs sogenannte "vorab festgelegte wesentliche Umweltmerkmale" enthalten. Das sind Nachhaltigkeitsindikatoren nach EN 15804 "Umweltproduktdeklarationen – Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte". Bei der Erstellung der Leistungs- und Konformitätserklärung für das Produkt müssen diese dann stufenweise auch ausgewiesen werden.

Grundlegende Informationen finden Sie in dem Artikel "Die novellierte Bauproduktenverordnung" aus dem DIBt-Jahresbericht 2023/2024. Relevante Informationen für die Übergangszeit finden sich auch in den begleitenden Fragenkatalogen Übergangsregelungen für das ETA-Verfahren und CPR Technical Acquis

Informationen zum Umsetzungsstand der Umwelt- und Nachhaltigkeitsanforderungen finden Sie in diesem Artikel.