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18. September 2026

Besuch aus Fernost

Am 15. September 2026 stattete eine japanische Delegation dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) einen Besuch ab. Die Delegation bestand überwiegend aus Vertreterinnen und Vertretern öffentlicher Stellen. Während des fachlichen Austauschs wurden zunächst die allgemeinen rechtlichen Anforderungen in Deutschland und der Europäischen Union skizziert, um anschließend detaillierter den Bereich der Befestigungstechnik zu beleuchten – unter anderem vor dem Hintergrund einer derzeit in Japan in Erarbeitung befindlichen Regelung für nachträgliche Bewehrungsanschlüsse.

Besonderes Interesse zeigten die Anwesenden zudem an dem Zusammenspiel der unterschiedlichen technischen Nachweise und Regelungen im nationalen und europäischen System: Am Beispiel einer Betonschraube wurde veranschaulicht, wie die Europäische Technische Bewertung (ETA) und die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) einschließlich vereinfachtem Bemessungsverfahren ineinandergreifen. Für das Zusammenspiel zwischen der ETA und den Vorgaben der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – hier in Form des Eurocode 1992-4 [1] als anwendbarem Bemessungsverfahren – wurde exemplarisch eine Ankerschiene herangezogen.

Thematisiert wurde anschließend die Montage und die spezifische Schulung des Fachpersonals für nachträgliche Bewehrungsanschlüsse. Danach stellten die Gäste das System für Verankerungen in Beton vor dem Hintergrund der Beanspruchung durch Erdbeben in Japan vor. Der Vortrag wurde durch eine lebhafte Diskussion über die Unterschiede zwischen den dargestellten Regelungssystemen abgerundet.


[1] DIN EN 1992-4:2019-04 Eurocode 2 - Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken - Teil 4: Bemessung der Verankerung von Befestigungen in Beton; Deutsche Fassung EN 1992-4:2018

Gruppenfoto von 13 Personen vor einer Wand.
Japanische Delegation zu Besuch im DIBt am 15. September 2026
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