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30. September 2026

CPR-Acquis: Überarbeitung der EN 197-1 nimmt Gestalt an

Der CPR-Acquis-Prozess zeigt erste konkrete Ergebnisse: Auf Basis des Standardisation Request M/615 Zement, Baukalk und andere hydraulische Bindemittel vom 28. Juli 2025 wurde die harmonisierte Norm EN 197-1:2011 Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement [1] umfassend überarbeitet. Damit finden nicht bloß neue Zemente Eingang in die europäische Normung: Auch die Entwicklung einheitlicher europäischer Prüfverfahren hat einen wichtigen Schub erhalten – unter Mitwirkung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).

Mehr Spielraum bei Zementen und Ausgangsstoffen

Der aktuelle Entwurf der Zementnorm EN 197-1:2026 [2] sieht unter anderem die Aufnahme von Portlandkompositzementen CEM II/C-M und Kompositzementen CEM VI/A und CEM VI/B vor, welche bislang nur teilweise in der nicht harmonisierten Norm EN 197‑5 [3] geregelt sind. Diese Zemente können in Beton nach DIN 1045-2 [4] in den jeweils freigegebenen Expositionsklassen eingesetzten werden. Die überarbeitete Norm führt außerdem neue Zementhauptbestandteile ein: Der zukünftige Einsatz von Betonrecyclingmehl und Kesselsand soll ermöglicht werden. Zemente mit Betonrecyclingmehl sind momentan lediglich in der nicht harmonisierten Norm EN 197‑6 [5] geregelt. Mit der neuen EN 197-1 wächst also das Spektrum der Normalzemente.

Die Erweiterung der Normalzemente kann auch einen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen der Zement- und Betonherstellung leisten. Dies trifft z. B. auf Zemente mit einem reduzierten Gehalt an Klinker (Portlandzementklinker) zu, dessen Herstellung aufgrund der Calcinierung von Kalkstein und des Energieeinsatzes beim Brennen mit der direkten und indirekten Freisetzung von Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO₂) einhergeht. Einen Überblick dazu gibt die DIBt-Meldung Klinkerarme und klinkerfreie Betone oder wie ‚grün‘ kann Beton werden?.

Leistungsanforderungen treffen auf bewährte Zusammensetzungen

Die Überarbeitung der EN 197-1 war begleitet von Diskussionen um die Grenzen von leistungsbezogenen und deskriptiven Ansätzen in der Normung. In der Betontechnologie spielen deskriptive Ansätze eine wesentliche Rolle. In Bezug auf Zemente geht es dabei insbesondere um die Festlegung, welche Zementzusammensetzungen für welche Expositionsklassen verwendet werden können. Dieser Ansatz beruht auf jahrzehntelanger Forschung und Schadensfallanalysen zur Dauerhaftigkeit und den komplexen Wechselwirkungen zwischen Zement und anderen Betonausgangsstoffen.

Die Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110 (BauPVO 2024) fordert hingegen generell eine leistungsbezogene Bewertung der wesentlichen Merkmale eines Produkts. Dahinter steht der Wunsch und die Idee, den Einsatz von Bindemitteln mit neuen Ausgangsstoffen sowie von neuen Kombinationen bekannter Ausgangsstoffe zu erleichtern. Aber: Für die Dauerhaftigkeit von Zementen mit beliebiger Zusammensetzung stehen derzeit keine Prüfverfahren zur Verfügung, die eine zuverlässige Bewertung über die geforderte Nutzungsdauer von 50 oder 100 Jahren ermöglichen. Bewährte Zusammensetzungsgrenzen und Anforderungen an die Zementausgangsstoffe bleiben daher in der Normung von Zement ein wichtiges Mittel zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit und wurden in der neuen Norm EN 197‑1 beibehalten. 

EN 197-1 als Katalysator für Prüfnormen

Der Normungsauftrag M/615 Zement, Baukalk und andere hydraulische Bindemittel hat nicht bloß die Überarbeitung der Produktnormen, sondern zugleich die Entwicklung der erforderlichen Prüfnormen vorangebracht. Bei Veröffentlichung des Normungsauftrags am 28. Juli 2025 war das erforderliche Instrumentarium noch nicht vollständig vorhanden. Inzwischen hat das für Zement zuständige europäische Normungsgremium CEN/TC 51 für alle im aktuellen Entwurf der EN 197-1 referenzierten Prüfverfahren entsprechende Normentwürfe erarbeitet. 

Prüfverfahren, die bislang lediglich in nationalen Regelwerken, Technischen Berichten, wissenschaftlichen Veröffentlichungen oder Europäischen Bewertungsdokumenten beschrieben waren, wurden dabei in Normentwürfe der EN-196-Reihe (EN 196-13 [6] bis EN 196-18 [7]) überführt. Dazu zählen unter anderem Verfahren zur Bestimmung des effektiven Alkaligehalts (EN 196‑13), der Gehalte an Klinkerphasen (EN 196‑14 [8]) und des Glasgehalts von Hüttensand (EN 196‑17 [9]).

Aus Sicht des DIBt besonders erfreulich: Das Flachprismenverfahren zur Bestimmung der Sulfatbeständigkeit findet als EN 196-15 [10] Eingang in die europäische Prüfnormung. Das Verfahren wurde auf Basis des sogenannten Wittekindt-Verfahrens im Sachverständigenausschuss Betontechnologie entwickelt.

Umweltleistung wird Teil der harmonisierten Normung

Unabhängig von der Erweiterung des Produktspektrums bringt der CPR-Acquis eine weitere wesentliche Neuerung mit sich: Künftig wird auch die Umweltleistung von Zementen nach einheitlichen europäischen Regeln in zwei Bereichen bewertet. 

Zum einen geht es um die ökologische Nachhaltigkeit. So nennt die BauPVO 2024 in Anhang II vorab festgelegte wesentliche Umweltmerkmale, die an die Umweltindikatoren der EN 15804 [11] anknüpfen. Der Normungsauftrag M/615 erweitert diese Vorgaben um die restlichen Indikatoren zur ökologischen Nachhaltigkeit gemäß EN 15804. Für Normalzemente sieht er eine Ökobilanzierung (Leistungsermittlung) für die Module A1 bis A3 vor – also von der Rohstoffbereitstellung über den Transport der Ausgangsstoffe bis zur Herstellung. Die erforderlichen ergänzenden Produktkategorieregeln (c-PCR) werden parallel über die Norm EN 16908 [12] bereitgestellt, welche die EN 197-1 ergänzt.

Des Weiteren wird die Freisetzung gefährlicher Stoffe betrachtet. Hierzu müssen Methoden zur Bestimmung der Freisetzung gefährlicher Stoffe aus Zementen in Boden und Grundwasser in die EN 197-1 eingearbeitet werden.

Wie es mit EN 197-1 weitergeht

Für die Annahme der überarbeiteten EN 197-1 setzt der Normungsauftrag M/615 eine Frist bis zum 30. Juni 2027. Nach Annahme und Veröffentlichung der Norm sind weitere Schritte auf europäischer Ebene erforderlich, bevor die neue EN 197-1 verbindlich anwendbar wird und damit die bisherige harmonisierte EN 197-1 ablöst. Dennoch ist bereits absehbar, dass die Zementnorm die erste Norm nach der BauPVO 2024 sein wird, so wie sie 2000 die erste harmonisierte Norm nach der Bauproduktenrichtlinie war.


[1] DIN EN 197-1:2011-11 – Zement – Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement; Deutsche Fassung EN 197-1:2011

[2] DIN EN 197-1:2026-08 – Entwurf. Zement – Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement; Deutsche und Englische Fassung prEN 197-1:2026

[3] DIN EN 197-5:2021-07 – Zement – Teil 5: Portlandkompositzement CEM II/C‑M und Kompositzement CEM VI; Deutsche Fassung EN 197‑5:2021

[4] DIN 1045‑2:2023-08 – Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Teil 2: Beton

[5] DIN EN 197-6:2023-12 – Zement – Teil 6: Zement mit rezyklierten Baustoffen; Deutsche Fassung EN 197‑6:2023

[6] DIN EN 196-13:2026-08 – Entwurf. Prüfverfahren für Zement – Teil 13: Effektiver Alkaligehalt; Deutsche und Englische Fassung prEN 196-13:2026

[7] DIN EN 196-18:2026-08 – Entwurf. Prüfverfahren für Zement – Teil 18: Bestimmung des Weißgrades oder der Farbe von Zement und Klinker; Deutsche und Englische Fassung prEN 196-18:2026

[8] DIN EN 196-14:2026-08 – Entwurf. Prüfverfahren für Zement – Teil 14: Bestimmung von Tricalciumsilicat (C3S), Dicalciumsilicat (C2S), Tricalciumaluminat (C3A) und Tetracalciumaluminoferrit (C4AF) in herkömmlichem Zement und Klinker; Deutsche und Englische Fassung prEN 196-14:2026

[9] DIN EN 196-17:2026-08 – Entwurf. Prüfverfahren für Zement – Teil 17: Bestimmung des Glasgehalts von Hüttensand als Bestandteil von Normalzement; Deutsche und Englische Fassung prEN 196-17:2026

[10] DIN EN 196-15:2026-08 – Entwurf. Prüfverfahren für Zement – Teil 15: Sulfatbeständigkeit – Flachprismenmethode; Deutsche und Englische Fassung prEN 196-15:2026

[11] DIN EN 15804:2022-03 – Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltproduktdeklarationen – Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte; Deutsche Fassung EN 15804:2012+A2:2019 + AC:2021

[12] DIN EN 16908:2026-08 – Entwurf. Zement, Baukalk und andere hydraulische Bindemittel – Umweltproduktdeklarationen – Produktkategorieregeln in Ergänzung zu EN 15804; Deutsche und Englische Fassung prEN 16908:2026

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