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					Liebe Leserinnen und Leser,
				
			der Dezember ist klassischerweise eine Zeit, um Bilanz zu ziehen, aber auch vorauszuschauen auf Themen, die uns im kommenden Jahr begleiten werden. Einen solchen Ausblick möchten auch die Fachbeiträge bieten, die wir in diesem Newsletter 4/2021 veröffentlichen. Wie weit vorangeschritten sind etwa die Überarbeitung der Bauproduktenverordnung und der begleitende „Acquis-Prozess“? Welche Auswirkungen hat die neue Mantelverordnung auf den Einsatz von mineralischen Abfällen bzw. Ersatzbaustoffen (wie es im Wortlaut der Verordnung heißt) in Bauprodukten? Und wie verändern sich die Rahmenbedingungen der Marktüberwachung durch die im Juli diesen Jahres vollständig wirksam gewordene Marktüberwachungsverordnung der EU und deren nationale Durchführungsregelungen? Es erwartet Sie die bekannte Mischung aus Informationen, Meinungsbeiträgen, aktuellen Meldungen, etwa zum Wechsel an der Spitze des DIBt-Verwaltungsrats oder zur MVV TB-Ausgabe 2020/2, und technischen Hinweisen (in dieser Ausgabe zum Arbeitsgebiet „Instandhaltung von Betonbauteilen“). Mir bleibt, Ihnen schöne und friedliche Feiertage zu wünschen. Kommen Sie sicher und gesund ins neue Jahr! IhrGerhard Breitschaft
 Präsident des DIBt
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        Überarbeitung der Bauproduktenverordnung und  Acquis-Prozess – ein Zwischenstand
    
        20. Dezember 2021
     Gerhard Breitschaft, Carmen Holzwarth In Europa – und auch national – wird intensiv über die Zukunft der Bauproduktenverordnung und den sogenannten Acquis-Prozess diskutiert, so zuletzt auf dem...
 
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        Ein neues rechtliches Fundament für die Marktüberwachung
    
        08. Dezember 2021
     Kerstin Abend Seit dem 16. Juli 2021 steht die Marktüberwachung von (harmonisierten) Bauprodukten auf einem neuen rechtlichen Fundament. Zu diesem Datum wurde die neue Marktüberwachungsverordnung...
 
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        Drei Jahre Zustimmung im Einzelfall und vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen für Berlin beim DIBt
    
        03. Dezember 2021
     
        
                Zum 1. Oktober 2018 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) die Aufgabe übertragen, Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) und vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen (vBG) für Berlin zu erteilen.
            
        
     
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        Wechsel an der Spitze des DIBt-Verwaltungsrats
    
        26. November 2021
     
        
                Der DIBt-Verwaltungsrat wählte auf seiner 60. Sitzung vom 25. November 2021 eine neue Führungsspitze. Die bisherige stellvertretende Vorsitzende, Ministerialdirigentin Marion Frisch (Bayern), wird künftig den Verwaltungsrat leiten.
            
        
     
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        Eine Zusammenfassung der 19. Generalversammlung der EOTA
    
        23. November 2021
     
        
                Auf der Generalversammlung der EOTA kommen halbjährlich Vertreter von ca. 50 technischen Bewertungsorganisationen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und darüber hinaus zusammen.
            
        
     
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        Die Mantelverordnung – Auswirkungen auf den Einsatz in Bauprodukten
    
        18. November 2021
     Dr. Wilhelm Nonte Noch kurz vor Ende der aktuellen Legislaturperiode verabschiedeten Bundestag und Bundesrat die sogenannte Mantelverordnung. Sie wurde am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt...
 
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|  | |  |  | Dr.-Ing. Doris Kirchner
 Tel.: +49 30 78730-423
 E-Mail: dki@dibt.de
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