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Z-85.1-3
Luftdruckwächter der Typen "P4", "P4 Multi" sowie "P4 Funk" als eigenständige Sicherheitseinrichtung zur Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebes von Lüftungsanlagen und raumluftabhängigen Feuerstätten
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Z-85.1-28
Differenzdruckwächter "SafeFire" - Eigenständige Sicherheitseinrichtung zur Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebes von Lüftungsanlagen und raumluftabhängigen Feuerstätten
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Z-85.1-27
Unterdruckwächter - Eigenständige Sicherheitseinrichtung zur Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebes von Lüftungsanlagen und raumluftabhängigen Feuerstätten
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Z-85.1-26
HOXTER Unterdruckwächter "HOS UDW" - Eigenständige Sicherheitseinrichtung zur Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebes von Lüftungsanlagen und raumluftabhängigen Feuerstätten
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Z-86.1-102
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von innen
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Z-86.1-101
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen
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Z-86.1-10
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen
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Z-86.100-80
Gehäuse für Verteiler für sicherheitstechnische Anlagen
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Z-86.100-73
Gehäuse für Verteiler für sicherheitstechnische Anlagen
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Z-86.100-110
Gehäuse für Verteiler für sicherheitstechnische Anlagen
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Z-86.100-103
Gehäuse für Verteiler für sicherheitstechnische Anlagen
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Z-85.2-9
Funk-Sicherheits-Abluftsteuerungen "AS 5100" und "AS 5080" - Sicherheitseinrichtungen zur Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebes von Lüftungsanlagen und raumluftabhängigen Feuerstätten
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Z-86.1-114
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen
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Z-86.1-11
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen
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Z-86.1-109
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von innen
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Z-86.1-105
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von innen
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Z-86.1-13
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen
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Z-86.1-12
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen
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Z-86.1-119
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen
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Z-86.1-117
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen
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Z-84.2-11
Anlagen zur Behandlung von mineralölhaltigen Niederschlagsabflüssen für die Versickerung SediSubstrator XL
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Z-84.2-10
Anlage zur Behandlung von Niederschlagsabflüssen von Verkehrsflächen für die Versickerung BIRCOpur
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Z-84.2-1
Anlage zur Behandlung von Niederschlagsabflüssen von Verkehrsflächen für die Versickerung D-Rainclean
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Z-84.1-9
Flächenbelag zur Behandlung und Versickerung von Niederschlagsabflüssen von Verkehrsflächen GDM.DRAIN
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Z-85.1-12
Eigenständige Sicherheitseinrichtung zur Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebes von Lüftungsanlagen und raumluftabhängigen Feuerstätten - "S-USI"