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20316 search results
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Z-6.20-2671
T30-1-FSA "Arbonia Typ: D2-T30-1" bzw. T30-1-RS-FSA "Arbonia Typ: D2-T30-1-RS" bzw. T30-2-FSA "Arbonia Typ: D2-T30-2" bzw. T30-2-RS-FSA "Arbonia Typ: D2-T30-2-RS"
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Z-6.20-2645
T 90-1-FSA "heroal FireXtech D 93 FP" bzw. T 90-1-RS-FSA "heroal FireXtech D 93 FP" bzw. T 90-2-FSA "heroal FireXtech D 93 FP" bzw. T 90-2-RS-FSA "heroal FireXtech D 93 FP"
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Z-33.43-98
Wärmedämm-Verbundsysteme mit angedübeltem und angeklebtem Wärmedämmstoff "maxit Dämmsystem PS", "maxit Dämmsystem PS Speedy" "maxit Dämmsystem PS Silence Speedy" "maxit Dämmsystem PS Silence Speedy DP" "maxit Dämmsystem MW-P", "maxit Dämmsystem MW-DP" "maxit Dämmsystem MW-L", "maxit Dämmsystem MW-L Speedy" "maxit Dämmsystem MW-L DP" "maxit Dämmsystem MW-L Speedy DP"
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Z-55.31-517
Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 mit CE-Kennzeichnung: Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus Beton, Polyethylen oder Polypropylen; Belebungsanlagen im Aufstaubetrieb Typ klärofix® D + P / klärbox® D + P für 4 bis 50 EW; Ablaufklasse D+P
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Z-54.3-537
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Kunststoff bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten oder separaten Probenahmestelle LPA
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Z-54.3-536
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Polymerbeton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOPATOR-PC-OST
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Z-54.3-535
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Polymerbeton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOSMART-PC-OST
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Z-54.3-531
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Kunststoff bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle Coalisator P
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Z-54.3-486
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOMAX Klasse I
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Z-54.3-495
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Polymerbeton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOTOP Polymer
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Z-54.3-470
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOTOP plus
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Z-54.2-506
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Gusseisen und Edelstahl, bestehend aus einem separat vorgeschaltetem Schlammfang, einem Abscheider der Klasse II und einer separaten Probenahmestelle Curator-GG
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Z-54.3-439
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Edelstahl bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordnetem Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle Actron SSR E
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Z-54.3-395
Anwendungsbestimmungen und nicht harmonisierte sowie besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung hier: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordnetem Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle G-Klasse economy
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Z-54.3-420
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem separat vorgeschalteten Schlammfang, einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung und einer integrierten Probenahmestelle OLEOPATOR-CRB Klasse I
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Z-54.3-419
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton, bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOPATOR® Klasse I
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Z-54.3-418
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton, bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOPATOR® Klasse I
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Z-54.2-424
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton, bestehend aus einem Abscheider der Klasse II, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOPATOR® Klasse II
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Z-54.2-406
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton, bestehend aus einem Abscheider der Klasse II, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOPATOR Klasse II
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Z-42.1-620
Abwasserrohre und Formstücke aus Polypropylen (PP) in den Nennweiten DN/OD 50 bis DN/OD 160 mit dreischichtigem Wandaufbau und der Bezeichnung "Q-Therm" der Baustoffklasse B2 - normalentflammbar - nach DIN 4102-1 für Abwasserrohre innerhalb von Gebäuden
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Z-156.601-541
Textile Bodenbeläge nach DIN EN 14041:2006-04 "maltzahn carpets - Gruppe PA 6.6" Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung regelt die Verwendbarkeit der unter dem Zulassungsgegenstand genannten Produkte nach der harmonisierten Norm DIN EN 14041:2006-04 für die Verwendung in Aufenthaltsräumen mit Nachweis des Emissionsverhaltens
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Z-6.20-1877
T 90-1-FSA "aluflam TK 90" bzw. T 90-1-RS-FSA "aluflam TK 90" bzw. T 90-2-FSA "aluflam TK 90" bzw. T 90-2-RS-FSA "aluflam TK 90" bzw. T 90-1-FSA "aluflam TK 90 P" bzw. T 90-1-RS-FSA "aluflam TK 90 P" bzw. T 90-2-FSA "aluflam TK 90 P" bzw. T 90-2-RS-FSA "aluflam TK 90 P"
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Z-6.20-1923
T 30-1-FSA "Teckentrup 62" bzw. T 30-1-RS-FSA "Teckentrup 62" bzw. T 30-2-FSA "Teckentrup 62" bzw. T 30-2-RS-FSA "Teckentrup 62" bzw. T 30-1-FSA "Teckentrup 62 ST" bzw. T 30-1-RS-FSA "Teckentrup 62 ST" bzw. T 30-2-FSA "Teckentrup 62 ST" bzw. T 30-1-FSA "Teckentrup 72 ST" bzw. T 30-1-RS-FSA "Teckentrup 72 ST" bzw. T 30-2-FSA "Teckentrup 72 ST" bzw. T 30-2-RS-FSA "Teckentrup 72 ST"
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ETA-08/0209
Multi-axis concealed hinges "PIVOTA DX 6x 3-D ...", "PIVOTA DX 10x 3-D ...", "PIVOTA DXS 10x 3-D Steel ..." and "PIVOTA DXE 100 3-D Enox"
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Z-54.3-455
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem vorgeschalteten Abscheider der Klasse II, einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb der Abscheider angeordnetem Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle PROTECTON