Search for »*«
21262 search results
-
Z-9.1-258
Drei- und Fünfschichtplatten aus Nadelholz, Bezeichnung "Dold"
-
Z-9.1-256
Gang-Nail Nagelplatten GN 80 als Holzverbindungsmittel
-
Z-9.1-255
Gang-Nail Nagelplatten GN 20 als Holzverbindungsmittel
-
Z-9.1-254
Gang-Nail Nagelplatten GN 14 als Holzverbindungsmittel
-
Z-86.2-122
Elektroverteiler für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen mit einem Funktionserhalt von 30 Minuten im Brandfall
-
Z-86.2-121
Elektroverteiler für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen mit einem Funktionserhalt von 30 Minuten im Brandfall
-
Z-86.2-120
Elektroverteiler für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen mit einem Funktionserhalt von 30 Minuten im Brandfall
-
Z-86.2-100
Verteiler für elektrische Leitungsanlagen für eine Brandmeldeanlage mit Alarmierung mit einem Funktionserhalt von 30 Minuten im Brandfall
-
Z-86.2-1
Verteiler für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen mit einem Funktionserhalt von mindestens 30 Minuten im Brandfall
-
Z-86.1-99
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen
-
Z-86.1-98
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen
-
Z-86.1-97
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von innen
-
Z-86.1-51
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von innen
-
Z-86.1-50
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen
-
Z-86.1-5
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von innen
-
Z-86.1-49
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen
-
Z-86.1-48
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen
-
Z-86.1-82
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen
-
Z-86.1-78
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen
-
Z-86.1-77
Brandschutzgehäuse "Violution S-90", "Violution W-90", "Violution S-90 F" und "Violution S-90 multi" mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen
-
Z-86.1-70
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen
-
Z-86.1-7
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von innen
-
Z-86.1-57
Brandschutzabtrennung
-
Z-86.1-54
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen
-
Z-86.1-53
Brandschutzabtrennung