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Z-9.1-255
Gang-Nail Nagelplatten GN 20 als Holzverbindungsmittel
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Z-9.1-235
SPAX® Schrauben als Holzverbindungsmittel
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Z-9.1-234
Mitteldichte Faserplatten (MDF) "Kronogen SPEZIAL FO"
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Z-9.1-233
Bertsche System Ankerdübel-Verbindung
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Z-9.1-230
Nagelplatten MI-Plate M 14 als Holzverbindungsmittel
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Z-9.1-225
BS Balkenschuhe als Holzverbindungsmittel
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Z-9.1-167
Holzschalungsträger Klenk H 20 und H 20 Super
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Z-9.1-166
Nagelverbindung System "Greim"
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Z-9.1-157
PERI-Schalungsträger GT 24
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Z-9.1-148
Loewen-Balkenschuhe als Holzverbindungsmittel
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Z-9.1-147
EuP-Balkenschuhe Typ A-1 Kombi als Holzverbindungsmittel
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Z-9.1-183
Wolf-Nagelplatten Typ 12 N als Holzverbindungsmittel
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Z-86.2-81
Verteiler für elektrische Leitungsanlagen für eine Brandmeldeanlage mit Alarmierung mit einem Funktionserhalt von 30 Minuten im Brandfall
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Z-86.2-8
Elektroverteiler für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen mit einem Funktionserhalt von mindestens 30 Minuten im Brandfall
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Z-86.2-79
Verteiler für elektrische Leitungsanlagen für eine Brandmeldeanlage mit Alarmierung mit einem Funktionserhalt von 30 Minuten im Brandfall
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Z-86.2-76
Verteiler für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen mit einem Funktionserhalt von 30 Minuten im Brandfall
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Z-86.2-75
Verteiler für elektrische Leitungsanlagen für eine Brandmelderanlage mit Alarmierung mit einem Funktionserhalt von 30 Minuten im Brandfall
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Z-86.2-93
Elektroverteiler für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen mit einem Funktionserhalt von 30 Minuten im Brandfall
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Z-86.2-88
Verteiler für elektrische Leitungsanlagen für eine Brandmeldeanlage mit Alarmierung mit einem Funktionserhalt von 30 Minuten im Brandfall
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Z-86.2-87
Verteiler für elektrische Leitungsanlagen für eine Brandmeldeanlage mit Alarmierung mit einem Funktionserhalt von 30 Minuten im Brandfall
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Z-86.2-85
Verteiler für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen mit einem Funktionserhalt von 30 Minuten im Brandfall von außen
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Z-86.2-84
Verteiler für elektrische Leitungsanlagen für eine Brandmeldeanlage mit Alarmierung mit einem Funktionserhalt von 30 Minuten im Brandfall
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Z-86.2-1
Verteiler für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen mit einem Funktionserhalt von mindestens 30 Minuten im Brandfall
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Z-86.1-99
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen
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Z-86.1-98
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten bei einer Brandbeanspruchung von außen