03. Juli 2025
Ausführung von Feststellanlagen: Ergänzender Hinweis zur Anordnung von Sturzmeldern
Unternehmen, die Feststellanlagen errichten, stehen oft vor der Situation, dass zusätzlich zum Feuerabschluss auf der gegenüberliegenden Wandseite ein Schnelllauftor eingebaut werden soll. In diesem Fall kann der Sturzmelder nicht direkt an der Wand montiert werden. Vor diesem Hintergrund können die Bestimmungen für die Ausführung in den allgemeinen Bauartgenehmigungen für Feststellanlagen um die Darstellung in Abbildung 1 auf Antrag ergänzt werden.
- pdf-Datei Ausführung von Feststellanlagen – Anordnung der Sturzmelder als Ergänzung zu den bisherigen Bestimmungen der allgemeinen Bauartgenehmigung Stand: 5. Juni 2025; Hinweise zur Anordnung der Sturzmelder
Diese Ergänzung finden Sie auch unter dibt.de > Bauprodukte und Bauarten > Feststellanlagen.