Brandschutzverglasungen: Aktualisierte Hinweise
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat eine Aktualisierung der Hinweise zur Führung von Nachweisen der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit für Brandschutzverglasungen nach allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG) bzw. allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung mit allgemeiner Bauartgenehmigung (abZ/aBG) veröffentlicht. Die neue Version ersetzt die Fassung vom September 2016.
Überblick für die Bauwirtschaft
Für die Planung, Bemessung und Ausführung von Brandschutzverglasungen zur Errichtung von Wänden oder Teilflächen in Wänden aus Glas mit Anforderungen an den Feuerwiderstand werden allgemeine bauaufsichtliche Bauartgenehmigungen erteilt, da für diese Bauart keine allgemein anerkannten Regeln der Technik vorliegen. Falls Produkte ohne vorliegenden Verwendbarkeitsnachweis im Rahmen der Bauart verwendet werden, ist ein Kombibescheid (abZ/aBG) erforderlich.
Das aktualisierte Dokument gibt eine systematische Übersicht über die erforderlichen konstruktiven und bauaufsichtlichen Nachweise. Dadurch erhalten Planende und Hersteller eine klare Orientierung dazu, welche Normen, Nachweisverfahren und Bemessungsregeln bei Brandschutzverglasungen anzuwenden sind.
