Nachricht-Detail

29. Juni 2020

Checkliste CE-Kennzeichnung – Aller guten Dinge sind ACHT

Als Hilfestellung nicht nur für Hersteller von Bauprodukten, die zur CE-Kennzeichnung ihrer Bauprodukte verpflichtet sind, haben wir die folgende Checkliste erstellt.

Hintergrund

Bauprodukte, die von einer harmonisierten Norm nach der Bauproduktenverordnung erfasst sind, müssen eine Leistungserklärung und entsprechende CE-Kennzeichnung aufweisen, wenn sie in Verkehr gebracht werden. Die Pflicht zur CE‑Kennzeichnung und Erstellung einer Leistungserklärung erstreckt sich zudem auf Bauprodukte, für die der Hersteller auf freiwilliger Basis eine Europäische Technische Bewertung beantragt und erhalten hat.

Die CE-Kennzeichnung wird durch den Hersteller an Bauprodukten angebracht, für die er eine Leistungserklärung erstellt hat. Damit bestätigt er die Einhaltung aller geltenden Anforderungen der Bauproduktenverordnung sowie aller anderen einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU. Zudem übernimmt er mit der CE-Kennzeichnung die Verantwortung dafür, dass das Bauprodukt die deklarierten Leistungen erbringt.

Mittels der hier vorgestellten Checkliste ist eine schnelle und einfache Überprüfung möglich, ob CE-Kennzeichnung alle nach der Bauproduktenverordnung geforderten Angaben enthält und damit vollständig ist. Zudem werden die erforderlichen Angaben hinter der CE-Kennzeichnung erläutert.

pdf-Datei Checkliste CE-Kennzeichnung (1 Seite ) Stand: April 2020

Zurück zur Übersicht