DIBt übernimmt Zuständigkeit für ZiE und vBG in zwei weiteren Bundesländern
Zum 1. Januar 2026 erweitert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) seine Aufgaben im Bereich der bauordnungsrechtlichen Einzelfallentscheidungen. Neben Berlin, für das das DIBt bereits seit mehreren Jahren Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) und vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen (vBG) erteilt, kommen nun Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen hinzu. Damit kann das DIBt für inzwischen drei Länder nicht nur ZiE und vBG erteilen, sondern auch den Verzicht auf eine solche Entscheidung erklären. In allen anderen Bundesländern bleibt in der Regel die Oberste Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Eine Zustimmung im Einzelfall kann anstelle einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) erteilt werden, wenn ein regelungsbedürftiges Bauprodukt nur für ein einzelnes Bauvorhaben verwendet werden soll. Die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung steht analog zur ZiE bei regelungsbedürftigen Bauarten für die Anwendung im Einzelfall zur Verfügung.
Erprobte Abläufe
Bereits zum 1. Oktober 2018 hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin dem DIBt die Aufgabe übertragen, ZiE und vBG für Berlin zu erteilen. Keine drei Jahre später, im Januar 2021, wurde der 100. Bescheid erstellt. Die zentrale Koordinierungsstelle für ZiE/vBG im DIBt, die im Zuge der Aufgabenübernahme für Berlin ab 2018 eingerichtet wurde, wird nun weiter ausgebaut, um Antragstellern weiterhin einen guten und zügigen Service zu bieten.
Ansprechpartner, weitere Informationen zur Zustimmung im Einzelfall und vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung für Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sowie alle Antragsunterlagen finden Sie unter dibt.de > Wir bieten > Zustimmung im Einzelfall (ZiE) und vorhabenbez. Bauartgenehmigung (vBG).