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23. September 2022

Marktüberwachung – Kurz erklärt

Die AVCP-Systeme nach EU-Bauproduktenverordnung – auch ein Thema für die Marktüberwachung

Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) beschreibt im Anhang V die unterschiedlichen AVCP-Systeme (Assessment and Verification of Constancy of Performance = Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit).

Die Marktüberwachungsbehörden kontrollieren im Rahmen ihrer Tätigkeit unter anderem, ob der Hersteller das richtige AVCP-System anwendet und alle Bestimmungen befolgt. Im Zuge ihrer Kontrollen können Marktüberwachungsbehörden vom Hersteller Unterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des AVCP-Systems anfordern und überprüfen. Unter anderem kann kontrolliert werden, ob die in der Leistungserklärung angegebenen Stellen für das betreffende Bauprodukt notifiziert sind. Die Überprüfung des AVCP-Systems ist ein wichtiger Bestandteil der Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte.

Siehe auch: FAQ Marktüberwachung I/10 und FAQ ETA III/1

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