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23. November 2020

"Die ETA gehört zu den wesentlichen Leistungen der Bauproduktenverordnung"

Der scheidende EOTA-Präsident, Dr.-Ing. Karsten Kathage (DIBt), schaut zurück und blickt nach vorne.

Durch Verzögerungen im Wahlverfahren infolge der Corona-Pandemie werde ich wohl als der längst amtierende Präsident in die Geschichte der EOTA eingehen. Es war mir eine Ehre, das gemeinsame Netzwerk der Technischen Bewertungsstellen in Europa in den letzten viereinhalb Jahren zu steuern. Ich möchte allen EOTA-Kolleginnen und -Kollegen, meinen Mit-Amtsträgerinnen und -Amtsträgern, dem EOTA-Sekretariat und insbesondere Generalsekretär Sergio Vázquez Jiménez für die tatkräftige Unterstützung danken. Ein herzliches Dankeschön für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit auch an unsere Partner aus der Bauwirtschaft, der Forschung und den Verwaltungen.

Bei EOTA standen Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen schon immer im Mittelpunkt – ebenso wie der gemeinsame Einsatz dafür, das ETA-Verfahren im Interesse der gesamten Baubranche erfolgreich zu gestalten. Deshalb kann ich den Staffelstab gelassen an meinen Nachfolger weitergeben, der auf der Generalversammlung im Dezember 2020 bestimmt wird.

In den letzten Jahren ist das EOTA-Netzwerk weiter gewachsen und auch über die Grenzen Europas hinaus aktiv geworden. Ein Partnerschaftsabkommen mit der amerikanischen Bewertungsstelle ICC-ES (USA) unterstreicht die internationale Anerkennung, die EOTA und das europäische Bewertungsverfahren inzwischen genießen.

An vielen Stellen waren die letzten Jahre jedoch auch herausfordernd. Quasi zeitgleich mit meinem Amtsantritt begannen Überlegungen zu einer möglichen Überarbeitung der Bauproduktenverordnung, die 2020 in eine neue, intensive Konsultationsphase gingen. Nun ist es sicher lohnenswert gemeinsam zu sondieren, wie sich der europäische Rechtsrahmen noch effektiver gestalten und weiterentwickeln lässt. Ebenso wichtig ist es jedoch, das Erreichte zu sichern und zu erhalten, was in einem technischen Kontext auch immer bedeutet, den Acquis regelmäßig fortzuschreiben.

Für mich gehört das ETA-Verfahren selbst zu den wesentlichen Leistungen der Bauproduktenverordnung und ist damit integraler Bestandteil des Acquis. Die EU hat erfolgreich ein international hoch angesehenes Bewertungssystem für nicht harmonisiert genormte Bauprodukte aufgebaut, das den Markt für Innovationen und unternehmerische Produktentscheidungen offenhält, die Leistungen von Bauprodukten europaweit vergleichbar macht und gleichzeitig ein hohes Maß an Bauwerkssicherheit gewährleistet.

EOTA und das ETA-Verfahren verdanken ihren Erfolg nicht zuletzt der Fähigkeit, unterschiedliche Interessen zu verbinden. Da sind die berechtigten rechtlichen und bauaufsichtlichen Anforderungen nicht nur an das Bauprodukt selbst, sondern darüber hinaus an die Sicherheit von baulichen Anlagen. Da ist der Wunsch der Hersteller nach glaubwürdigen und europaweit anerkannten technischen Bewertungsdokumenten, mit denen sie Neuheiten auf dem Markt einführen und um Vertrauen werben können. Und da sind die Anwender, die verlässliche und vergleichbare technische Produktinformationen benötigen, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Eine von EOTA beauftragte und kürzlich veröffentlichte Studie zum Mehrwert von ETAs und EADs für die Bauindustrie bestätigt, dass die ETA diesen Ansprüchen auch heute noch, 30 Jahre nach dem Startschuss für das Verfahren, gerecht wird. Die ETA-Route erfolgreich fortzuführen sollte deshalb unser gemeinsames Ziel sein. In diesem Sinne, auf die nächsten 30-Jahre E(O)TA!

Dr.-Ing. Karsten Kathage
Dr.-Ing. Karsten Kathage
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