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24. März 2026

EOTA: „ETA weiter zentraler Baustein im Bauproduktenrecht“

Mit der novellierten Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 (hier auch BauPVO 2024), die seit dem 8. Januar 2026 anwendbar ist, ändern sich auch die Modalitäten für die Europäische Technische Bewertung (ETA). Gleichzeitig bleibt die ETA ein zentraler Weg zur CE-Kennzeichnung und der europaweiten Vermarktung für Hersteller innovativer und weiterer nicht europäisch genormter Bauprodukte.

Welche Rolle die ETA im neuen europäischen Rechtsrahmen spielen wird, war Thema der EOTA Stakeholder Conference „From Vision to Action: The New ETA Route“ im November 2025. Knapp 110 Vertreterinnen und Vertreter aus Industrie, europäischen Institutionen und Technischen Bewertungsstellen diskutierten in Brüssel über die Weiterentwicklung des ETA-Systems – insbesondere im Kontext von Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Für das DIBt waren Vizepräsident Karsten Kathage, Carmen Holzwarth, inzwischen Referatsleiterin "ETA-Koordinierung, Öffentlichkeitsarbeit" und ihr Vorgänger Matthias Springborn vor Ort. Weitere rund 300 Teilnehmende begleiteten die Veranstaltung virtuell.

Bildmontage einer Konferenz mit Bühne, Redner und Rednerin sowie Publikum.
Impression der EOTA Stakeholder Conference 2025. Bilder: EOTA/ Francois de Ribaucourt.

Kooperation als Schlüssel zum Erfolg

Barbara Bonvissuto (European Commission) sprach zur Eröffnung über die Bedeutung der engen Zusammenarbeit zwischen EOTA und der Europäischen Kommission. Diese Kooperation habe maßgeblich dazu beigetragen, dass im Jahr 2025 mehr als 100 Europäische Bewertungsdokumente (EAD) veröffentlicht wurden – ein neuer Rekord.

Gleichzeitig wurden auch offene Fragen diskutiert, etwa zum künftigen Status von EADs sowie zu den Verfahrenszeiten. Den vollständigen Bericht zur Konferenz (in englischer Sprache) sowie einen Videomitschnitt der Veranstaltung finden Sie auf der Website von EOTA unter: https://www.eota.eu/news/2025-eota-stakeholder-conference.

Hintergrund:

Die BauPVO 2024 bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich – insbesondere im Bereich Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Als Technische Bewertungsstelle unterstützt das DIBt Hersteller bei diesem Prozess und begleitet die Umsetzung der neuen BauPVO 2024 aktiv. Der FAQ-Katalog zu den Übergangsregelungen für das ETA-Verfahren wurde jüngst im Februar 2026 aktualisiert. Alle Details zum ETA-Verfahren finden Sie auf www.dibt.de im Bereich Europäische Technische Bewertung (ETA).

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