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27. Juli 2020

Erste DIBt-Gutachten im Infoportal Bauprodukte und Bauarten veröffentlicht

Das DIBt hat zum 27. Juli 2020 erstmals mehrere Gutachten über die Einhaltung der Bauwerks­anforderungen durch Bauprodukte auf seiner Website veröffentlicht. Interessierte finden diese – nach Produktgruppen geordnet und flankiert von bauaufsichtlich relevanten Informationen und ggf. weiteren technischen Nachweisen des DIBt – im Infoportal Bauprodukte und Bauarten. Für den Schnellzugriff auf einzelne Gutachten können Sie auch die zentrale Suchfunktion nutzen.

Voraussetzung für die Veröffentlichung der einzelnen Gutachten auf der DIBt-Website ist die Zustimmung des Gutachten-Inhabers. Die DIBt-Website bietet somit keine Gesamtübersicht über den stetig wachsenden Bestand an DIBt-Gutachten. Durch die kostenfreie Veröffentlichung der Gutachten möchte das DIBt seinen Kunden vielmehr einen Weg eröffnen, diese schnell und einfach einem breiten Nutzerkreis zur Verfügung zu stellen.

Das DIBt erstellt Gutachten für Wirtschaftsteilnehmer, die die Möglichkeiten der "freiwilligen Hersteller­angabe" für Produkte mit CE-Kennzeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 nutzen wollen. Dabei füllen die DIBt-Gutachten im wahrsten Sinne eine Lücke – und zwar eine Informationslücke. Für Bauprodukte, für die auf Grundlage der jeweiligen harmonisierten Norm nicht für alle Produktmerkmale Leistungen erklärt werden können, die für den Nachweis einer sicheren Verwendung im Sinne der Landesbauordnungen notwendig sind, können so die erforderlichen Leistungen festgehalten und prüffähig dokumentiert werden. Die Angaben helfen Nutzern von Bauprodukten – z.B. Architekten, Planern und bauausführenden Unternehmen – bei der Auswahl geeigneter Bauprodukte.

Mittlerweile nutzen die Wirtschaftsteilnehmer, insbesondere im Bereich der innenraum- und umweltrelevanten Produkte sowie der Betontechnologie, die DIBt-Gutachten. Weitere Gutachten werden folgen.

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