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10. Juni 2025

Fachbereich Feuerungsanlagen informiert zur DIN 18160-1:2023-02

Das DIBt veröffentlichte am 20. Mai 2025 im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2025/1.

Mit der Neufassung der MVV TB 2025/1 wurde im Anhang 14 die bisher für die Planung und Ausführung geltende, vorläufige Norm DIN V 18160-1:2006-01 durch DIN 18160-1:2023-02 ersetzt. Damit gelten bei Einhaltung der Norm die bauaufsichtlichen Anforderungen an die Planung und Ausführung von Abgasanlagen nun auch für solche Bauarten als erfüllt, für welche bisher allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) erteilt wurden, wie zum Beispiel

  • Luft-Abgas-Schornsteine,
  • Schornsteine im Überdruckbetrieb,
  • Verbindungsstücke für Feuerstätten für feste Brennstoffe im Überdruckbetrieb,
  • konstruktive Anforderungen an direkt über der Verbrennungseinrichtung angeordnete Abgasanlagen,
  • Vorgaben für die Montage von Abgasanlagen einschließlich der Abgasanlagen-Sanierung.

Sobald durch das Bundesland, in dem ein Antragsteller seinen Sitz hat, die Umsetzung der MVV TB 2025/1 in Landesrecht erfolgt ist, wird seitens des DIBt keine aBG für diese Bauarten mehr erteilt. Bereits erteilte aBG behalten bis zum Ablauf ihrer aktuellen Geltungsdauer ihre Gültigkeit, können jedoch nicht mehr geändert oder ergänzt werden.

Die Norm und deren Veröffentlichung in der MVV TB reiht sich damit in die Bemühungen ein, Planungsprozesse zu vereinfachen, Baukosten insgesamt sowie Kosten für bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise – wie etwa allgemeine Bauartgenehmigungen im Bereich der Abgasanlagen – zu senken.

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