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22. März 2022

Marktüberwachung zeigt Wirkung: Evaluierungsbericht 2017-2020 veröffentlicht

Der Arbeitskreis Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte veröffentlichte im Dezember seinen Evaluierungsbericht über die Marktüberwachung von Bauprodukten nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 für die Jahre 2017-2020.

Der Bericht enthält Zahlen und Fakten zu den verschiedenen Instrumenten und Maßnahmen der Marktüberwachung in komprimierter Form. Beleuchtet werden die aktive (routinemäßige) Marktüberwachung, die reaktive (anlassbezogene) Marktüberwachung, etwa nach Schadenshinweisen oder Beschwerden zu einem Bauprodukt, sowie die Zusammenarbeit mit dem Zoll. Letztere ist inzwischen gut etabliert. Ziel ist es hier, nicht-konforme Bauprodukte aus Drittstaaten außerhalb der EU bereits an der Grenze zu ermitteln, bevor sie zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden. In den Jahren 2017-2020 gelang dies beispielsweise erfolgreich für Raumheizer und Sperrholz.

Ein wichtiges Instrument der Marktüberwachung sind Produktprüfungen zur Feststellung von materiellen Mängeln an Bauprodukten. Im Berichtszeitraum wurden erstmals Orientierungstests im Rahmen der aktiven Marktüberwachung eingesetzt. Solche Prüfungen anhand von Stichproben aus einem Produktbereich – ohne konkreten Anlass – ermöglichen es den Marktüberwachungsbehörden, einen Überblick über die Mangelanfälligkeit bestimmter Produktgruppen zu gewinnen. Im Berichtszeitraum wurden Orientierungstests an Mauersteinen und Holzschrauben durchgeführt. Während bei Mauersteinen keine materiellen Nichtkonformitäten festgestellt wurden, wiesen ca. 40 % der geprüften Schrauben Irregularitäten in Bezug auf die Wesentlichen Merkmale Zugtragfähigkeit und Fließmoment auf.

Die Marktüberwachungsbehörden setzen zudem auf Information durch regelmäßige Beiträge im DIBt-Newsletter, Pressemitteilungen und weitere Informationsangebote. Auf der Website des DIBt stehen u.a. ein Fragenkatalog zur EU-Bauproduktenverordnung und Marktüberwachung und eine Checkliste für die CE-Kennzeichnung zur Verfügung. Im Jahr 2020 wurde ein Erklärvideo fertiggestellt, das insbesondere (aber nicht nur) den am Straßenbau Beteiligten Hilfestellungen gibt.

In seinem Fazit hält der Arbeitskreis fest, dass die aktive Marktüberwachung zu einem verbesserten Verständnis der Wirtschaftsakteure für die europäischen Vorschriften führte, was sich z.B. an verbesserten Produktunterlagen ablesen ließ. Festgestellte Mängel beseitigten die Wirtschaftsakteure überwiegend freiwillig und in kooperativer Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden.

Der Bericht wurde am 7. Dezember 2021 der Fachkommission Bautechnik vorgestellt und ist mit Stand 17. Dezember 2021 auf der Website des DIBt verfügbar.

pdf-Datei Marktüberwachung in Deutschland 2017-2020: Evaluierungsbericht über die Marktüberwachung von Bauprodukten nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (10 Seiten ) Stand: 17. Dezember 2021

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