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16. Juni 2022

Marktüberwachung – Kurz erklärt

Stellen alle Marktüberwachungsbehörden in der Europäischen Union die gleichen Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte?

Grundsätzlich ja, da die Tätigkeiten aller Marktüberwachungsbehörden auf den gleichen europäischen Harmonisierungsrechtsvorschriften basieren. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass es unterschiedliche Auslegungen gibt.

So haben beispielsweise die deutschen Marktüberwachungsbehörden und das DIBt einen FAQ-Katalog zu einzelnen Vorschriften der Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) erstellt, in dem auch Auslegungen enthalten sind. Er gibt primär die Auffassung der deutschen Marktüberwachungsbehörden für den Bauproduktesektor wieder. Andere Auslegungshilfen, z.B. von der Europäischen Kommission, sind berücksichtigt.

Die Marktüberwachungsbehörden und das DIBt weisen darauf hin, dass zu keiner der in dem Katalog aufgestellten Fragen Rechtsprechung oberster Gerichte vorliegt.

Logo Marktüberwachung für harmonisierte Bauprodukte
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