Marktüberwachung – Kurz erklärt
Was ist der Unterschied zwischen „Inverkehrbringen“ und „Bereitstellung auf dem Markt“?
"Inverkehrbringen" ist die erstmalige Bereitstellung eines Bauprodukts auf dem Markt der Union.
"Bereitstellung auf dem Markt" ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Bauprodukts zum Vertrieb oder zur Verwendung auf dem Markt der Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit.
(vgl. Art. 2 Nr. 16 und 17 EU-BauPVO)
Der Begriff der Bereitstellung bezieht sich hierbei auf jedes einzelne Bauprodukt, und nicht nur auf die Bereitstellung des ersten Bauprodukts einer Serie gleicher Bauprodukte.
(s. auch FAQ der Europäischen Kommission, veröffentlicht unter:
http://ec.europa.eu/growth/sectors/construction/product-regulation/faq/index_en.htm)
Quellen: FAQ zur Bauproduktenverordnung und zur Marktüberwachung I/13 und I/14