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17. Oktober 2019

Marktüberwachung – Kurz erklärt

Wo finde ich Ansprechpartner für Fragen und Meldungen?

In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Marktüberwachung nach EU-Bauproduktenverordnung harmonisierter Bauprodukte bei den Ländern. Ansprechpartner ist jeweils die Kontaktstelle des Landes, in dem der betroffene Wirtschaftsakteur - also Hersteller, Importeur, Händler oder Bevollmächtigter - seinen Sitz hat.

Auch mit Schadensberichten, Anzeigen und Beschwerden, die Gegenstand der reaktiven Marktüberwachung sind, wenden Sie sich am besten an die zuständige Kontaktstelle.

Die Liste der Kontaktstellen für Bauprodukte des Hoch- und Straßenbaus ist auf der Website des DIBt veröffentlicht.

Lupe über CE-Kennzeichnung
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