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23. Juni 2025

Mauersteine – Prüfverfahren zur Ermittlung der Scherbruchkraft an Großkammersteinen

Großkammersteine sind Hochlochziegel oder Beton- bzw. Leichtbetonsteine mit sehr hohem Lochanteil und großen Kammern. Die Kammern sind in der Regel mit einem Wärmedämmstoff verfüllt. Solche dämmstoffgefüllten Großkammersteine werden aufgrund der sehr guten Wärmedämmeigenschaften bevorzugt für Außenwände eingesetzt. Da sie nicht in den Anwendungsbereich von harmonisierten Produktnormen fallen, sind Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise erforderlich. Die neu veröffentlichten Empfehlungen "Mauersteine – Prüfverfahren zur Ermittlung der Scherbruchkraft an Großkammersteinen" sollen dabei zu allgemein einheitlichen Verfahren und vergleichbaren Ergebnissen führen.

Nachweis erforderlich

Dämmstoffgefüllte Großkammersteine fallen derzeit nicht in den Anwendungsbereich der harmonisierten Produktnorm EN 771-1 Festlegungen für Mauersteine – Teil 1: Mauerziegel [1] bzw. EN 771-3 Festlegungen für Mauersteine – Teil 3: Mauersteine aus Beton (mit dichten und porigen Zuschlägen) [2]. Für dämmstoffgefüllte Großkammersteine gibt es auch keine Technischen Baubestimmungen oder allgemein anerkannten Regeln der Technik. Daher ist für dämmstoffgefüllte Großkammersteine ein Verwendbarkeitsnachweis erforderlich. Da Mauerwerk unter Verwendung aus dämmstoffgefüllten Großkammersteinen in Bezug auf Planung, Bemessung und Ausführung wesentlich von den Technischen Baubestimmungen abweicht, bedarf es zusätzlich eines Anwendbarkeitsnachweises für die Bauart. Das DIBt erteilt zum Nachweis der Ver- und Anwendbarkeit entsprechende allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) und allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) in Form von sogenannten Kombi-Bescheiden.

Vergleichbare Prüfergebnisse

Das typische Lochbild eines Großkammersteines weist eine verminderte Tragfähigkeit bei doppelexzentrischer Belastung am Wand-Decken-Knoten auf. Bei der Ermittlung der Bemessungswerte der Mauerwerksdruckfestigkeit wird daher das innere Abscheren im Querschnitt durch sogenannte doppelexzentrische Mauerwerksdruckprüfungen geprüft. Um die Leistungsbeständigkeit der Großkammersteine im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle und Fremdüberwachung überprüfen zu können, wurde schon vor Jahren die Prüfung der Scherbruchkraft an Großkammersteinen etabliert. Bisher waren die Prüfrandbedingungen allerdings nicht detailliert genug beschrieben. Daher wurde in Zusammenarbeit mit den Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ) ein Prüfverfahren erarbeitet, das nun zu allgemein einheitlichen Verfahren und vergleichbaren Ergebnissen führen soll.

Das Dokument "Mauersteine – Prüfverfahren zur Ermittlung der Scherbruchkraft an Großkammersteinen" steht unter dibt.de > Bauprodukte und Bauarten > Mauerwerksbau > Sonstiges Mauerwerk zur Verfügung.


[1] DIN EN 771-1:2015-11; Festlegungen für Mauersteine - Teil 1: Mauerziegel; Deutsche Fassung EN 771-1:2011+A1:2015

[2] DIN EN 771-3:2015-11; Festlegungen für Mauersteine - Teil 3: Mauersteine aus Beton (mit dichten und porigen Zuschlägen); Deutsche Fassung EN 771-3:2011+A1:2015

pdf-Datei Mauersteine – Prüfverfahren zur Ermittlung der Scherbruchkraft an Großkammersteinen (2 Seiten ) Stand: 23. Juni 2025

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