Muster-Prüfgrundsätze – Fassung 24.04.2026 im BMK-Portal, dem IS-ARGEBAU, verfügbar
Die Muster-Prüfgrundsätze liegen nach Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht in der aktuellsten Fassung vom 24.04.2026 vor und sind im öffentlichen Bereich des Portals der Bauministerkonferenz (IS-ARGEBAU) abrufbar.
Gemäß Muster-Prüfverordnung sind in bestimmten Sonderbauten Anlagen vor Erstinbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme sowie regelmäßig wiederkehrend von bauordnungsrechtlich anerkannten Prüfsachverständigen mit dem Ziel zu prüfen, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit dieser Anlagen festzustellen.
In den Grundsätzen für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze) werden für solche Prüfungen einheitliche Maßstäbe definiert. Die Muster-Prüfgrundsätze bilden somit nicht nur einen Leitfaden für die bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen, sondern geben auch den Fachplanern und Bauherrschaften wichtige Hinweise, was von ihnen an Planungen und Unterlagen erstellt und bereitgehalten werden soll.
- Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze)
Fassung: 24.04.2026; Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz