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13. August 2019

Neue Marktüberwachungsverordnung

Die EU stärkt die Marktüberwachung mit einer neuen Verordnung, der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 (ABl. L 169 vom 25.6.2019, S. 1).

Ziel der Marktüberwachung ist es darauf hinzuwirken, dass nur Produkte, die sicher sind und den bestehenden EU-Rechtsvorschriften entsprechen, in Verkehr gebracht werden. Die Verordnung bezieht sich auf Produkte, die bestimmten Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU unterliegen. Dazu gehören auch nach der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) harmonisierte Bauprodukte.

Mit der neuen Verordnung wird bezweckt, dass die Rechtsvorschriften der EU noch effektiver durchgesetzt werden, um so das Vertrauen der Verbraucher in die mit einer CE-Kennzeichnung versehenen Produkte weiter zu stärken. Die Marktüberwachung erhält verbesserte Instrumente, auch um fit zu sein für die mit dem elektronischen Geschäftsverkehr und dem Online-Handel verbundenen Herausforderungen. Dies geht mit erweiterten Aufgaben und Verpflichtungen für Wirtschaftsakteure einher. Zu den Wirtschaftsakteuren zählen zukünftig auch sog. Fulfillment-Dienstleister. Dies sind natürliche oder juristische Personen, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen anbieten: Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung und Versand von Produkten, an denen sie kein Eigentumsrecht haben, wobei bestimmte Postdienste und Frachtverkehrsdienstleistungen ausgenommen sind.

Die Verordnung (EU) 2019/1020 wird ab 16. Juli 2021 gelten. Einzelne Artikel der Verordnung gelten bereits ab 1. Januar 2021.

Die Verordnung ersetzt die Vorschriften zur Marktüberwachung in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Zugleich wird der die Marktüberwachung betreffende Artikel 56 der Bauproduktenverordnung zum 16. Juli 2021 geändert.

Verordnung (EU) 2019/1020 – Marktüberwachungsverordnung (44 Seiten ) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011; gilt ab 16. Juli 2021, Artikel 29 – 33 und 36 gelten ab 1. Januar 2021; L 169/1, Amtsblatt der Europäischen Union

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