Neuer Fragenkatalog zu den Übergangsregelungen für das ETA-Verfahren
Zum 8. Januar 2026 wird die novellierte Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 allgemein anwendbar. Dadurch ergeben sich neue Regelungen für das ETA-Verfahren. Gleichzeitig können bestehende Technische Europäische Bewertungen (ETAs) und Europäische Bewertungsdokumente (EADs) in vielen Fällen noch wie gewohnt genutzt werden. Was gilt also für die Übergangszeit zwischen "alter" und "neuer" Bauproduktenverordnung? Und worauf sollten Antragsteller achten?
Zu diesen Fragen hat das DIBt einen Fragenkatalog mit Übergangsregelungen für das ETA-Verfahren zusammengestellt. Den Katalog werden wir nach und nach um weitere häufig gestellte Fragen ergänzen. Unsere initiale Sammlung von Fragen & Antworten finden Sie unter Übergangsregelungen für das ETA-Verfahren.