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15. April 2021

Information zum aktuellen Stand der Erstellung von Energieausweisen nach GEG

Am 1. November 2020 ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) in Kraft getreten.

Energieausweise für Bestandsgebäude sind nach Ablauf der in §112 GEG definierten Übergangsfrist ab 2. Mai 2021 nach den Vorgaben des GEG zu erstellen.

Die Erstellung von Energiebedarfsausweisen wird zu diesem Zeitpunkt technisch möglich sein.

Die zur Erstellung von Energieverbrauchsausweisen notwendigen Bekanntmachungen zum GEG werden voraussichtlich im Verlauf des April 2021 veröffentlicht. Erst danach können die erforderlichen Anpassungen an dem Kontrolldatenschema der GEG-Registrierstelle des DIBt und der Druckapplikation des BBSR vorgenommen werden. Die Anbieter der kommerziellen Software zur Energieausweiserstellung können dann entsprechende geplante Updates zur Verfügung stellen.

Alle beteiligten Akteure arbeiten zusammen mit Hochdruck an der Lösung dieser Thematik, sodass die Umsetzung der Anpassungen voraussichtlich im Laufe des Monats Mai 2021 erfolgen kann.

Zur Webseite der GEG-Registrierstelle

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