Novellierte Bauproduktenverordnung: Europäisches Parlament hat Kompromisstext zugestimmt
Wo steht die Novelle der Bauproduktenverordnung? Wie wir in unserem Dezember-Newsletter des letzten Jahres berichteten, konnten das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission noch kurz vor Jahresende 2023 einen Durchbruch bei den interinstitutionellen Verhandlungen vermelden. Die Ko-Gesetzgeber, Rat und Parlament, einigten sich am 13. Dezember 2023 auf einen gemeinsamen Kompromisstext.
Das Europäische Parlament hat dieser Kompromissfassungen auch schon in seiner Plenarsitzung am 10. April 2024 zugestimmt.
Derzeit läuft noch die finale sprachlich-juristische Durchsicht der Verordnung. Zudem muss der Text in alle 24 EU-Amtssprachen übersetzt werden. Im Oktober soll dann der Rat der Europäischen Union über den finalen Text abstimmen.
Die novellierte Verordnung wird voraussichtlich Ende 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht. Das Gros der Vorschriften wird 12 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung, also ca. Ende 2025, anwendbar.
Über die wesentlichen Änderungen, die sich aus der überarbeiteten Bauproduktenverordnung für das ETA-Verfahren, die Notifizierung von unabhängigen Drittstellen, die Produktinformationsstelle, die Marktüberwachung sowie in den Bereichen Nachhaltigkeit und Digitalisierung ergeben, informieren wir Sie zeitnah.
Eine Information vorab: Es ist davon auszugehen, dass ETAs, die noch auf Basis einer Leitlinie für die europäische technische Zulassung (ETAG) nach der aufgehobenen Bauproduktenrichtlinie ausgestellt wurden, ab Ende 2025 keine Grundlage mehr für das Inverkehrbringen der von diesen ETAs erfassten Produkte bieten.
Wir empfehlen Herstellern, betroffene ETAs rechtzeitig auf Basis des/der einschlägigen Nachfolge-EAD(s) umschreiben zu lassen. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne.