Nachricht-Detail

  • Startseite
  • Aktuelles
  • Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten – eine weitere Aufgabe für das DIBt
20. November 2020

Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten – eine weitere Aufgabe für das DIBt

Das DIBt übernimmt für vorläufig sieben Bundesländer die Aufgabe der zuständigen Behörde für den Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten nach §§ 134 und 135 Strahlenschutzgesetz.

Fachlich wird der Tätigkeitsbereich von Referat II 4 betreut, das in diesem Zusammenhang umbenannt wurde und nun den Titel "Gesundheitsschutz, Innenraumhygiene, Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten" trägt.

Inzwischen ist auch die Webseite zum neuen Aufgabenfeld am Start.
Welche Regelungen des Strahlenschutzgesetzes sind für Bauprodukte relevant und welche Bauprodukte sind betroffen? Auf wen kommen Pflichten zu und welche Verpflichtungen sind das genau? Welche Werte sind zu ermitteln und wie? Auf diese und viele weitere Fragen geht die neue Seite Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten ein.

Zurück zur Übersicht