Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten – Wir fassen uns kurz
Im Rahmen unserer Aufgabe als zuständige Behörde für den Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten gemäß §§ 134 und 135 Strahlenschutzgesetz kommen wir dem Wunsch der Verbände und Hersteller mineralischer Bauprodukte nach einer vereinfachten, kurzen Information zum Thema „Radioaktivität in Bauprodukten“ und den sich aus dem Strahlenschutzgesetz ergebenden Verpflichtungen nach. Der Bedarf an mehr Informationen zum Umgang mit mineralischen Baustoffen, die natürliche Radionuklide enthalten können, hatte sich in unserem Austausch mit Herstellern und im Fachgespräch mit Verbänden der Natursteinbranche gezeigt.
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten – Kurzinformation* für Hersteller/Importeure
Stand: 12. September 2022
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