Nachricht-Detail

19. Juli 2019

Verwaltungsabkommen zur Übertragung von weiteren Aufgaben

Die Aufgaben des DIBt sind im Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Abkommen) niedergelegt, das letztmalig mit Wirkung zum 1. April 2018 geändert wurde. Dieses ermöglicht auch eine Übertragung von weiteren Aufgaben durch Verwaltungsabkommen. Bund und Länder haben nunmehr von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ein solches Verwaltungsabkommen geschlossen. Das Verwaltungsabkommen ist am 1. Juni 2019 in Kraft getreten ist und ergänzt den bisherigen Aufgabenkatalog. Die neuen Aufgaben finden sich in  Art. 2 des Verwaltungsabkommens.

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