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04. März 2019

Von Waschbecken bis Lärmschutzeinrichtungen

Marktüberwachungsbehörden für harmonisierte Bauprodukte geben Durchführungsfestlegungen für 2019 bekannt

Im Jahr 2019 werden Bauprodukte nach 23 Normen aus elf verschiedenen Produktbereichen des Hoch-, Tief- und Straßenbaus aktiv kontroliert. Darunter sind Produkte, die schon länger im Fokus der aktiven Marktüberwachung stehen. Hierzu zählen beispielsweise Abdichtungsbahnen nach EN 13707 und EN 13969 oder Lärmschutzeinrichtungen an Straßen nach EN 14388. Bei diesen Produkten haben die Ergebnisse der bisherigen Kontrollen gezeigt, dass weitere Überprüfungen sinnvoll sind. Es sind aber auch 7 neue Produkte in die Durchführungsfestlegungen aufgenommen worden; zum Beispiel kontrollieren die Behörden in diesem Jahr mit Duschwannen (EN 14527) und Waschbecken (EN 14688) erstmalig Sanitäreinrichtungen.

Ein Schwerpunkt bei den Kontrollen der Marktüberwachungsbehörden liegt in der Aufdeckung von Mängeln der Konformität zwischen tatsächlicher und erklärter Leistung. Ziel ist, dass mangelhafte Bauprodukte nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden. Dies erhöht die Transparenz sowie die Sicherheit und stärkt das Vertrauen in die CE-Kennzeichnung. Mit ihrer Arbeit leistet die Marktüberwachung einen Beitrag zu einem fairen Wettbewerb.

Die Kontrollen der deutschen Marktüberwachungsbehörden basieren im Wesentlichen auf eigeninitiierten, aktiven Kontrollen der auf dem Markt angebotenen harmonisierten Bauprodukte. Die Auswahl der zu kontrollierenden Produkte erfolgt anhand der jährlich aktualisierten Festlegungen zur Durchführung des Marktüberwachungsprogramms. Diese sowie weitere Informationen zur Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte sind auf der Homepage des DIBt abrufbar. Hinweisen, Anzeigen oder Schadensberichten gehen die Marktüberwachungsbehörden im Rahmen von reaktiven Kontrollen nach.

Die Durchführungsfestlegungen sind das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses der in Deutschland für die Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte zuständigen Behörden. Die Auswahl der Produkte erfolgt dabei einerseits anhand ihrer Relevanz für die Einhaltung der bauordnungs­rechtlichen Anforderungen sowie unter Berücksichtigung der geltenden Grundsätze der Risikobewertung. Andererseits beziehen die Behörden auch Erfahrungen aus der anlassbezogenen (reaktiven) Marktüberwachung mit ein. Die Wirkung der Marktüberwachungsmaßnahmen wird anhand von Nachkontrollen überprüft.

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