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28. Februar 2020

Zugang auf den US-Markt: Das DIBt unterstützt im Rahmen des ETA-Verfahrens

In unserer letzten Newsletterausgabe (siehe Newsletter 4/2019) haben wir über das Nutzungsrechte-Abkommen zwischen der Europäischen Organisation für Technische Bewertung (EOTA) und der amerikanischen Bewertungsstelle ICC-ES berichtet.

Das DIBt, das bereits seit vielen Jahren auf bilateraler Ebene mit dem ICC-ES kooperiert, unterstützt diese Initiative zum Abbau technischer Handelsbarrieren. Wenn Sie es wünschen, klärt das DIBt gerne im Rahmen des ETA-Verfahrens, ob und inwieweit die zugrunde gelegten Bewertungsmethoden oder die durchgeführten Prüfungen für die Erlangung eines Evaluation Reports genutzt werden können.

Das oben beschriebene Verfahren wurde von beiden Stellen bereits mehrfach erfolgreich im Bereich der Befestigungstechnik getestet. Im Januar 2020 stellten das DIBt und ICC-ES es zudem auf einer gemeinsamen Informationsveranstaltung interessierten Herstellern im Bereich der Seilzugglieder, Zugstabsysteme und Schrauben vor. Zwei Hersteller veranschaulichten anhand von Praxis-Beispielen, wie im Rahmen des Verfahrens praktikable Lösungen für Bewertungsfragen entwickelt und schließlich der Evaluation Report ausgestellt wurde.

Bei Interesse an weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an Dr.-Ing. Doris Kirchner, Leiterin des Referats Unternehmenskommunikation, Internationale Beziehungen.

Hintergrundinformationen
Das DIBt und ICC-ES unterzeichneten schon 2013 ein Kooperationsabkommen (Memorandum of Understanding). Seither wurden zahlreiche gemeinsame Projekte durchgeführt. Zentrales Thema ist stets die gegenseitige Anerkennung von Bewertungsgrundlagen und Prüfergebnissen mit dem Ziel, den Herstellern den Zugang zu beiden Märkten zu erleichtern und technische Handelsbarrieren zu reduzieren.

Informationsveranstaltung des DIBt und ICC-ES
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