Abscheideranlagen für Fette
Abscheideranlagen für Fette dienen zur Abtrennung von Fetten aus dem Abwasser gewerblicher Betriebe.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Abscheideranlagen für Fette, die in den Geltungsbereich der harmonisierten europäischen Norm EN 1825-1 fallen, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein.
Für Abscheideranlagen für Fette nach EN 1825-1:2004 wurden bis Oktober 2016 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt. Infolge der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13 werden für diese Produkte, wenn sie die CE-Kennzeichnung auf Grundlage der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) tragen, keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen mehr erteilt (Hinweise siehe unten).
Für die Verwendung der Abscheideranlagen für Fette sind die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Abschnitt B 4.2 "Technische Anforderungen an Einbau, Betrieb und Wartung von Anlagen mit Bauprodukten zur Abwasserbehandlung" zu berücksichtigen.
Abscheideranlagen für Fette, die nicht von der harmonisierten europäischen Norm erfasst sind, z.B. Fettabscheider für bewegliche Spüleinrichtungen, fallen ggf. in den Geltungsbereich der Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach den Landesbauordnungen (WasBauPVO).
Vgl. WasBauPVO, § 1; 1c) "Fettabscheider"
Hierfür erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung, mit denen sowohl die baurechtliche als auch die wasserrechtliche Eignung der Anlagen nachgewiesen wird.
Zurzeit sind folgende Zulassungsgrundsätze erarbeitet:
Anforderungen an Fettabscheider für bewegliche Spüleinrichtungen
Die Zulassungsgrundsätze in diesem Arbeitsbereich sind nicht veröffentlicht, sondern werden den Antragstellern im Rahmen des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
pdf-Datei Hinweise zu CE-gekennzeichneten Abscheideranlagen für Fette nach DIN EN 1825-1:2004/AC:2006-05 (2 Seiten ) Stand: Juni 2018Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Fettabscheider aus Edelstahl für bewegliche Spüleinrichtungen WNG | WALPOL GmbH Benzstraße 13 45891 Gelsenkirchen | Z-54.6-340 |
Z:
30.08.2021 G: 01.07.2026 |
| Fettabscheider für bewegliche Spüleinrichtungen LipuMobil-P/LipuMobil-S | ACO Passavant GmbH Im Gewerbepark 11c 36466 Dermbach | Z-54.6-546 |
Z:
27.11.2023 G: 07.12.2028 |
| Fettabscheider für bewegliche Spüleinrichtungen AQUA-LIPOSTAR mobil | TOPATEC Wasser- und Abwassertechnik GmbH Uhlandstraße 10 72654 Neckartenzlingen | Z-54.6-547 |
Z:
11.10.2024 G: 28.08.2029 |