Anlagen zur Behandlung von Abwässern von Transformatorenständen

Diese Anlagen dienen zur Behandlung von Niederschlagswasser von Transformatorenständen und zum Rückhalt von Isolierölen (Transformatorenölen).

Bauaufsichtlicher Rahmen

Anlagen zur Behandlung von Abwässern von Transformatorenständen fallen in den Geltungsbereich der Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach den Landesbauordnungen (WasBauPVO).
Vgl. WasBauPVO, §1; 1.g "Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern".

Hierfür erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen, mit denen sowohl die baurechtliche als auch die wasserrechtliche Eignung der Anlagen nachgewiesen wird.

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

  • abZ/aBG
  • Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis
    Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
    von / bis
    Anlage zur Behandlung von Abwässern von Transformatorenständen LFRK

    Friedrich Duensing GmbH

    Kleeblattstraße 2

    31535 Neustadt

    Z-83.7-40 Z: 15.01.2020
    G: 15.01.2025
    Anlage zur Behandlung von Abwässern von Transformatorenständen

    Amprion GmbH

    Rheinlanddamm 24

    44139 Dortmund

    Z-83.7-42 Z: 26.02.2020
    G: 26.02.2025

Stefan Hartstock
Referatsleitung – Abwasserbehandlungsanlagen

Tel.: +49 30 78730-280
E-Mail: shr(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen