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Anlagen zur Behandlung von Abwässern von Transformatorenständen

Diese Anlagen dienen zur Behandlung von Niederschlagswasser von Transformatorenständen und zum Rückhalt von Isolierölen (Transformatorenölen).

Bauaufsichtlicher Rahmen

Anlagen zur Behandlung von Abwässern von Transformatorenständen fallen in den Geltungsbereich der Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach den Landesbauordnungen (WasBauPVO).
Vgl. WasBauPVO, §1; 1.g "Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern".

Hierfür erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen, mit denen sowohl die baurechtliche als auch die wasserrechtliche Eignung der Anlagen nachgewiesen wird.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Anlage zur Behandlung von Abwässern von Transformatorenständen LFRK Friedrich Duensing GmbH Kleeblattstraße 2 31535 Neustadt Z-83.7-40 Z: 15.01.2020
G: 15.01.2025
Anlage zur Behandlung von Abwässern von Transformatorenständen Amprion GmbH Rheinlanddamm 24 44139 Dortmund Z-83.7-42 Z: 26.02.2020
G: 26.02.2025