Anlagen zur Behandlung von Abwässern von Transformatorenständen
Diese Anlagen dienen zur Behandlung von Niederschlagswasser von Transformatorenständen und zum Rückhalt von Isolierölen (Transformatorenölen).
Bauaufsichtlicher Rahmen
Anlagen zur Behandlung von Abwässern von Transformatorenständen fallen in den Geltungsbereich der Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach den Landesbauordnungen (WasBauPVO).
Vgl. WasBauPVO, §1; 1.g "Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern".
Hierfür erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen, mit denen sowohl die baurechtliche als auch die wasserrechtliche Eignung der Anlagen nachgewiesen wird.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
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Anlage zur Behandlung von Abwässern von Transformatorenständen LFRK | Friedrich Duensing GmbH Kleeblattstraße 2 31535 Neustadt | Z-83.7-40 |
Z:
15.01.2020 G: 15.01.2025 |
Anlage zur Behandlung von Abwässern von Transformatorenständen | Amprion GmbH Rheinlanddamm 24 44139 Dortmund | Z-83.7-42 |
Z:
26.02.2020 G: 26.02.2025 |