Begehbare, betretbare und durchsturzsichere Verglasungen

Begehbare Verglasungen dürfen planmäßig von Personen begangen werden. Bei üblicher Nutzung wird von einer lotrechten Nutzlast von höchstens 5 kN/m2 ausgegangen. Zu Instandhaltungsmaßnahmen betretbare Verglasungen und durchsturzsichere Verglasungen dürfen nur durch autorisierte Personen betreten werden.

Begehbare Verglasungen sind Aufbauten, die ein Verbund-Sicherheitsglas enthalten. Sie bestehen aus mehreren Scheiben mit Zwischenschichten. Üblich ist die Ausbildung der obersten Scheibe als sog. Verschleißschicht, die ohne Beeinträchtigung der Tragfähigkeit zerstört werden kann.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Begehbare Verglasungen werden nach DIN 18008-5 und zu Instandhaltungsmaßnahmen betretbare und durchsturzsichere Verglasungen nach DIN 18008-6 ausgeführt. Sofern eine Konstruktion von den dortigen Regelungen wesentlich abweicht, erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen.

Sofern für die in dieser Bauart verwendeten Produkte keine harmonisierten europäischen Produktnormen vorliegen, werden allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt. Für diese Produkte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1.2.7.

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)

Stand: 16. Juni 2022

  • abZ/aBG
  • Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis
    Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
    von / bis
    Begehbare Verglasungen "Spri BG"

    Joh. Sprinz GmbH & Co. KG

    Lagerstraße 13

    88287 Grünkraut-Gullen

    Z-70.6-131 Z: 18.04.2019
    G: 18.04.2024

Andreas Schult
Referatsleitung – Lager, Glasbau, Gerüste, Regale

Tel.: +49 30 78730-252
E-Mail: asc(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung