Betondichtkonstruktionen in JGS- und Biogas-Anlagen

Zur Herstellung von (tragfähigen) Flächenabdichtungen kommt in den Lager- und Abfüllbereichen von JGS- und Biogas-Anlagen flüssigkeitsundurchlässigen Betone – in Form von Fertigteilsytemen oder Ortsbetonen – zum Einsatz. Die Dichtkonstruktion (Bauart) besteht aus den Betonelementen oder der Ortbetondichtschicht, geeigneten Fugenabdichtungs- und ggf. Entwässerungssystemen.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Betondichtkonstruktionen in JGS- und Biogas-LA-Anlagen fallen unter die Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach den Landesbauordnungen (WasBauPVO) und unter die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Das DIBt erteilt für diese Produkte und Bauarten allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und/oder allgemeine Bauartgenehmigungen, durch die die Einhaltung sowohl der bau- als auch der wasserrechtlichen Anforderungen bestätigt wird.

Dadurch gelten die Produkte und Bauarten für Biogas-LA-Anlagen nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als geeignet. Bauprodukte und Bauarten in JGS-Anlagen können damit gemäß Anlage 7 der AwSV ver- bzw. angewendet werden.

Bitte beachten Sie die geltenden Landesvorschriften entsprechend MVV TB A 1.2.8.6 "Gärfuttersilos und Güllebehälter", B 4.1     "Technische Anforderungen an ortsfest verwendete Anlagen und Anlagenteile in LAU-Anlagen" und C 2.15 " Bauprodukte für ortsfest verwendete LAU-Anlagen".

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

  • abZ/aBG
  • Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis
    Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
    von / bis
    Böck Traunsteiner Silo - Fahrsilosystem zur Verwendung in Lageranlagen von JGS- und Biogasanlagen für die Füllgutklasse 1 und 2a

    Böck TraunsteinerSilo GmbH

    Siedlungsstraße 7

    83342 Tacherting

    Z-74.31-174 Z: 08.04.2019
    G: 08.04.2024
    Müller - Traunsteiner System - Fahrsilosystem zur Verwendung in Lageranlagen von JGS- und Biogasanlagen für die Füllgutklassen 1 und 2a

    Fahrsilobau Müller

    Simpert-Krämer-Straße 7

    86476 Neuburg OT Edelstetten

    Z-74.31-202 Z: 23.02.2021
    G: 23.02.2026

Dr.-Ing. Ullrich Kluge
Referatsleitung – Gewässerschutz, Abdichtungen gegen wassergefährdende Stoffe

Tel.: +49 30 78730-359
E-Mail: ukl(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung