Bauprodukte Detail

Brücken bzw. Brückenbeläge

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Planke aus glasfaserverstärktem Kunststoff für tragenden Brückenbelag Typ "HC 280" HACON Brücken GmbH Mercatorstraße 41 21502 Geesthacht Z-10.9-499 Z: 18.08.2023
G: 10.08.2028
"krafton" Planken aus glasfaserverstärktem Kunststoff für tragende Brückenbeläge Typ "krafton 500 x 55", "krafton 500 x 40", "krafton 256 x 40", "krafton 236 x 40" und "krafton 400 x 80" krafton Beheer BV Markweg Zuid 34 (ind. terr. Dintelmond), Havennummer 5203 4794 SN HEIJNINGEN NIEDERLANDE Z-10.9-655 Z: 05.07.2023
Ä + V: 05.07.2023
G: 13.09.2027