Decken und Wände mit Faser-Bewehrung oder nichtmetallischer Bewehrung
Zu den hier beschriebenen Bauarten gehören z.B.
Bauarten aus Stahlfaserbeton
- Auf Normalkraft, Querkraft und/oder Biegung beanspruchte Bauteile mit Stahlfasern ohne schlaffe Bewehrung, z.B. Wandelemente, Deckenbauteile oder vorgespannte Träger.
Die Stahlfasern dienen zur Aufnahme der Querkraft, der Spaltzugkräfte im Einleitungsbereich der Vorspannkraft, als erforderliche Mindestbewehrung im Sinne einer Oberflächenbewehrung, als Querbewehrung und/oder zur Begrenzung der Rissbreite. In den Bescheiden werden insbesondere die Bestimmungen für die Planung, Bemessung und Ausführung bei Abweichungen von der DAfStb-Richtlinie Stahlfaserbeton angegeben. Die Anwendung ist derzeit auf vorwiegend ruhende Einwirkungen eingeschränkt. Umfassend können auch Eigenschaften zum Brandschutz geregelt werden, wenn entsprechende Anträge gestellt werden und Anforderungen bestehen.
Bauarten aus textilbewehrtem Beton, z.B.
- Sandwichwände mit tragender Innenschale aus Stahlbeton, Wärmedämmschicht, textilbewehrter Außenschale aus Normalbeton und textilem Verbindungssystem, derzeit nur für statische und quasi-statische Beanspruchungen
- Wände und Deckenbauarten für Kleingebäude aus textilbewehrtem Beton, verschiedene Grundtypen, Sonderregeln zum Brandschutz möglich
- Textilbewehrte Deckenbauteile, biege- und querkraftbeanspruchte Platten unterhalb der Konstruktionsgrenzen nach DIN EN 1992-1-1 zur Ergänzung anderer Tragkonstruktionen
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für regelungsbedürftige Träger, Decken- und Wandbauteile aus Stahlfaserbeton; in der Regel in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung für die Planung, Bemessung und Ausführung entsprechender Bauarten.
Ein bauaufsichtlicher Ver- bzw. Anwendbarkeitsnachweis ist insbesondere erforderlich, wenn die Bauteile ohne die nach DAfStb-Richtlinie Stahlfaserbeton erforderlichen Mindestmengen an Betonstahlbewehrung ("Kombibewehrung") hergestellt werden. Auch wenn Fasern verwendet werden, die nicht unter DIN EN 14889 Teil 1 und Teil 2 fallen, wird ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis erforderlich. Beim DIBt können hierfür allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen beantragt werden. Für solche Fasern kann auch eine Europäische Technische Bewertung ausgestellt werden.
Hinweis: Die Dauerhaftigkeit von Faserbeton unter Verwendung von Kunststofffasern kann nicht nach DIN EN 14889-2:2006-11 erklärt werden. Die Bauaufsichtsbehörden empfehlen einen gesonderten Nachweis dieser Eigenschaft in der technischen Dokumentation. Das DIBt stellt hierfür auf freiwilligen Antrag eine Europäische Technische Bewertung oder ein Gutachten aus.
Bauteile aus textilbewehrtem Beton und nichtmetallischer Stabbewehrung haben noch kein normatives Niveau erreicht. Es ist ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis erforderlich. Da zudem allgemein anerkannte Bemessungs- und Konstruktionsregeln fehlen, gilt auch die Bauart als ungeregelt.
Für nichtmetallische Stabbewehrungen erteilt das DIBt auf Antrag allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, in denen Eigenschaften, Zusammensetzung und Überwachung der Bewehrungsprodukte sowie deren Verwendungsbereich geregelt sind. In einer in den Bescheid eingeschlossenen allgemeinen Bauartgenehmigung werden Bestimmungen für Planung, Bemessung und Ausführung entsprechender Bauarten angegeben.
Ausschließlich oder in Kombination mit anderen Bewehrungsformen textilbewehrte Bauteile werden auf Antrag ebenfalls vom DIBt zugelassen. Ggf. notwendige Regeln betreffend Planung, Bemessung, Ausführung, Nutzung, Unterhalt und Wartung sowie den Anschluss der Bauteile an andere Teile baulicher Anlagen können in Form einer allgemeinen Bauartgenehmigung den Bescheid ergänzen.
Grundsätzlich können für Bauteile aus textilbewehrtem Beton und nichtmetallische Stabbewehrungen auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) beim DIBt beantragt werden. Darin werden die Eigenschaften dieser Bauprodukte in Bezug auf die Grundanforderungen an Bauwerke bewertet. Verbindliche Bemessungs- und Konstruktionsregeln für den Einbau der Produkte in bestimmte bauliche Anlagen können derzeit nur unter Rücksicht auf detaillierte Anwendungsbedingungen angegeben werden. Hierfür ist eine Bauartgenehmigung erforderlich.
DAfStb Stahlfaserbeton: 2012-11
Stahlfaserbeton - Ergänzungen und Änderungen zu DIN EN 1992-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1/NA, DIN EN 206-1 in Verbindung mit DIN 1045-2 und DIN EN 13670 in Verbindung mit DIN 1045-3 - Teil 1: Bemessung und Konstruktion - Teil 2: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität - Teil 3: Hinweise für die Ausführung
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Spannstahllitzen
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Fertigteil-Wand MB R 180 aus Stahlfaserbeton | Max Bögl Fertigteilwerke GmbH & Co. KG Max-Bögl-Straße 1 92369 Sengenthal | Z-71.2-32 |
Z:
29.10.2024 G: 04.05.2029 |
| Carbonbewehrte, vorgespannte CPC-Platten aus Vergussbeton oder selbstverdichtendem Beton | Richard Staubli CPC AG Niederfelstraße 5 8450 ANDELFINGEN SCHWEIZ | Z-71.3-42 |
Z:
19.12.2023 G: 15.11.2026 |
| Carbonbewehrte Betonfertigteildeckenplatte zur Verwendung in Parkhäusern des Systems GOBACAR® | Goldbeck GmbH Ummelner Straße 4-6 33649 Bielefeld | Z-71.3-43 |
Z:
15.09.2022 G: 15.09.2027 |
| Rekers-Rippenbodenplatte mit nichtmetallischer Bewehrung für Fertiggaragen Typ RF260 | Rekers Betonwerk GmbH & Co. KG Portlandstraße 15 48480 Spelle | Z-71.3-44 |
Z:
21.09.2022 G: 21.09.2027 |
| Betonfertigteile bewehrt mit Carbon-Bewehrungsgittern solidian GRID nach der Z-1.6-308 | solidian GmbH Sigmaringer Straße 150 72458 Albstadt | Z-71.3-45 |
Z:
20.12.2024 G: 01.01.2030 |
| MODULAR-Systembalkonplatte | HABAU Deutschland GmbH Nordhäuser Straße 2 99765 Heringen / Helme | Z-71.3-46 |
Z:
20.12.2024 G: 20.12.2029 |
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. | ausgestellt am |
|---|---|---|---|
| Glasfaser-Armierungsgewebe TEXTOLAN TG 15 und Glasfaser-Armierungsgewebe TEXTOLAN TG 22 | BKW Textilglas GmbH Friedensstraße 2 37318 Bornhagen DEUTSCHLAND | ETA-19/0107 |
29.08.2019 |