Bauprodukte Detail

Decken und Wände mit Faser-Bewehrung oder nichtmetallischer Bewehrung

Zu den hier beschriebenen Bauarten gehören z.B.

Bauarten aus Stahlfaserbeton

  • Auf Normalkraft, Querkraft und/oder Biegung beanspruchte Bauteile mit Stahlfasern ohne schlaffe Bewehrung, z.B. Wandelemente, Deckenbauteile oder vorgespannte Träger.
    Die Stahlfasern dienen zur Aufnahme der Querkraft, der Spaltzugkräfte im Einleitungsbereich der Vorspannkraft, als erforderliche Mindestbewehrung im Sinne einer Oberflächenbewehrung, als Querbewehrung und/oder zur Begrenzung der Rissbreite. In den Bescheiden werden insbesondere die Bestimmungen für die Planung, Bemessung und Ausführung bei Abweichungen von der DAfStb-Richtlinie Stahlfaserbeton angegeben. Die Anwendung ist derzeit auf vorwiegend ruhende Einwirkungen eingeschränkt. Umfassend können auch Eigenschaften zum Brandschutz geregelt werden, wenn entsprechende Anträge gestellt werden und Anforderungen bestehen.

 Bauarten aus textilbewehrtem Beton, z.B.

  • Sandwichwände mit tragender Innenschale aus Stahlbeton, Wärmedämmschicht, textilbewehrter Außenschale aus Normalbeton und textilem Verbindungssystem, derzeit nur für statische und quasi-statische Beanspruchungen
  • Wände und Deckenbauarten für Kleingebäude aus textilbewehrtem Beton, verschiedene Grundtypen, Sonderregeln zum Brandschutz möglich
  • Textilbewehrte Deckenbauteile, biege- und querkraftbeanspruchte Platten unterhalb der Konstruktionsgrenzen nach DIN EN 1992-1-1 zur Ergänzung anderer Tragkonstruktionen

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für regelungsbedürftige Träger, Decken- und Wandbauteile aus Stahlfaserbeton; in der Regel in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung für die Planung, Bemessung und Ausführung entsprechender Bauarten.

Ein bauaufsichtlicher Ver- bzw. Anwendbarkeitsnachweis ist insbesondere erforderlich, wenn die Bauteile ohne die nach DAfStb-Richtlinie Stahlfaserbeton erforderlichen Mindestmengen an Betonstahlbewehrung ("Kombibewehrung") hergestellt werden. Auch wenn Fasern verwendet werden, die nicht unter DIN EN 14889 Teil 1 und Teil 2 fallen, wird ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis erforderlich. Beim DIBt können hierfür allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen beantragt werden. Für solche Fasern kann auch eine Europäische Technische Bewertung ausgestellt werden.

Hinweis: Die Dauerhaftigkeit von Faserbeton unter Verwendung von Kunststofffasern kann nicht nach DIN EN 14889-2:2006-11 erklärt werden. Die Bauaufsichtsbehörden empfehlen einen gesonderten Nachweis dieser Eigenschaft in der technischen Dokumentation. Das DIBt stellt hierfür auf freiwilligen Antrag eine Europäische Technische Bewertung oder ein Gutachten aus.

 

Bauteile aus textilbewehrtem Beton und nichtmetallischer Stabbewehrung haben noch kein normatives Niveau erreicht. Es ist ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis erforderlich. Da zudem allgemein anerkannte Bemessungs- und Konstruktionsregeln fehlen, gilt auch die Bauart als ungeregelt.

Für nichtmetallische Stabbewehrungen erteilt das DIBt auf Antrag allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, in denen Eigenschaften, Zusammensetzung und Überwachung der Bewehrungsprodukte sowie deren Verwendungsbereich geregelt sind. In einer in den Bescheid eingeschlossenen allgemeinen Bauartgenehmigung werden Bestimmungen für Planung, Bemessung und Ausführung entsprechender Bauarten angegeben.

Ausschließlich oder in Kombination mit anderen Bewehrungsformen textilbewehrte Bauteile werden auf Antrag ebenfalls vom DIBt zugelassen. Ggf. notwendige Regeln betreffend Planung, Bemessung, Ausführung, Nutzung, Unterhalt und Wartung sowie den Anschluss der Bauteile an andere Teile baulicher Anlagen können in Form einer allgemeinen Bauartgenehmigung den Bescheid ergänzen.

Grundsätzlich können für Bauteile aus textilbewehrtem Beton und nichtmetallische Stabbewehrungen auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) beim DIBt beantragt werden. Darin werden die Eigenschaften dieser Bauprodukte in Bezug auf die Grundanforderungen an Bauwerke bewertet. Verbindliche Bemessungs- und Konstruktionsregeln für den Einbau der Produkte in bestimmte bauliche Anlagen können derzeit nur unter Rücksicht auf detaillierte Anwendungsbedingungen angegeben werden. Hierfür ist eine Bauartgenehmigung erforderlich.

DAfStb Stahlfaserbeton: 2012-11

Stahlfaserbeton - Ergänzungen und Änderungen zu DIN EN 1992-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1/NA, DIN EN 206-1 in Verbindung mit DIN 1045-2 und DIN EN 13670 in Verbindung mit DIN 1045-3 - Teil 1: Bemessung und Konstruktion - Teil 2: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität - Teil 3: Hinweise für die Ausführung

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Spannstahllitzen

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Fertigteil-Wand MB R 180 aus Stahlfaserbeton Max Bögl Fertigteilwerke GmbH & Co. KG Max-Bögl-Straße 1 92369 Sengenthal Z-71.2-32 Z: 03.05.2019
G: 03.05.2024
Carbonbewehrte, vorgespannte CPC-Platten aus Vergussbeton oder selbstverdichtendem Beton Richard Staubli CPC AG Niederfelstraße 5 8450 ANDELFINGEN SCHWEIZ Z-71.3-42 Z: 19.12.2023
G: 15.11.2026
Carbonbewehrte Betonfertigteildeckenplatte zur Verwendung in Parkhäusern des Systems GOBACAR® Goldbeck GmbH Ummelner Straße 4-6 33649 Bielefeld Z-71.3-43 Z: 15.09.2022
G: 15.09.2027
Rekers-Rippenbodenplatte mit nichtmetallischer Bewehrung für Fertiggaragen Typ RF260 Rekers Betonwerk GmbH & Co. KG Portlandstraße 15 48480 Spelle Z-71.3-44 Z: 21.09.2022
G: 21.09.2027
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am
Glasfaser-Armierungsgewebe TEXTOLAN TG 15 und Glasfaser-Armierungsgewebe TEXTOLAN TG 22 BKW Textilglas GmbH Friedensstraße 2 37318 Bornhagen DEUTSCHLAND ETA-19/0107 29.08.2019