Dichtmittel für Abwasserleitungen
Dichtmittel für Abwasserleitungen sind dazu bestimmt, in Verbindungen von Rohrleitungsteilen, wie Rohren und Formstücken, dauerhaft das Austreten von abzuleitendem Abwasser zu verhindern. Bei im Erdreich verlegten Abwasserleitungen darf zudem dauerhaft kein anstehendes Grundwasser in die Abwasserleitung eindringen.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Dichtmittel, die in der einschlägigen harmonisierten Normreihe DIN EN 681 oder von DIN 4062 erfasst sind, benötigen keinen zusätzlichen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis.
Für Dichtmittel, die nicht von einer harmonisierten Norm (z.B. DIN EN 681-Reihe) oder einer Europäischen Technischen Bewertung oder von einer in den Technischen Baubestimmungen (vgl. MVV TB, Teil C 2.12.1) aufgeführten technischen Regel erfasst sind, erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen ggf. in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung für die Anwendung.
Für entsprechende Bauprodukte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.Für Dichtmittel, die von einer Europäischen Technischen Bewertung erfasst sind, kann für die Anwendung eine allgemeine Bauartgenehmigung in Betracht kommen.
Bitte beachten Sie die einschlägigen Landesregelungen entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), insbesondere Abschnitt B 2.2.6 "Grundstücksentwässerungsanlagen" und Abschnitt C 2.12.1 "Rohre, Formstücke und Dichtmittel für Leitungen und Kanäle".
Für die Beurteilung der oben genannten Produkte und Bauarten im Rahmen der nationalen Verfahren erstellt das DIBt antragsbezogene Prüfpläne. Grundlage hierfür bilden Zulassungsgrundsätze und vorläufige Prüfprogramme. Hierbei handelt es sich um Zusammenstellungen, die zur Beschleunigung des Verfahrens dienen.
Die Zulassungsgrundsätze und Prüfprogramme in diesem Arbeitsbereich sind nicht veröffentlicht, sondern werden den Antragstellern im Rahmen des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Derzeit sind folgende Zusammenstellungen erarbeitet:
Zulassungsgrundsätze für Zwei-Komponenten-Dichtstoffe für Abwasseranlagen
docx-Datei Stoffdatenblatt (2 Seiten ) Stand: Januar 2020; Word pdf-Datei Stoffdatenblatt (2 Seiten ) Stand: Januar 2020; PDFNationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Zweikomponenten-Dichtstoff mit der Bezeichnung "PCI-Escutan TF" und zugehöriges Voranstrichmittel zum Dichten der Verbindungen von erdverlegten Abwasserrohren und Formstücken aus Beton oder Stahlbeton | PCI Augsburg GmbH Piccardstraße 11 86159 Augsburg | Z-42.4-213 |
Z:
30.04.2021 G: 01.05.2026 |