Bauprodukte Detail

Dichtmittel für Abwasserleitungen

Dichtmittel für Abwasserleitungen sind dazu bestimmt, in Verbindungen von Rohrleitungsteilen, wie Rohren und Formstücken, dauerhaft das Austreten von abzuleitendem Abwasser zu verhindern. Bei im Erdreich verlegten Abwasserleitungen  darf zudem dauerhaft kein anstehendes Grundwasser in die Abwasserleitung eindringen.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Dichtmittel, die in der einschlägigen harmonisierten Normreihe DIN EN 681 oder von DIN 4062 erfasst sind, benötigen keinen zusätzlichen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis.

Für Dichtmittel, die nicht von einer harmonisierten Norm (z.B. DIN EN 681-Reihe) oder einer Europäischen Technischen Bewertung oder von einer in den Technischen Baubestimmungen (vgl. MVV TB, Teil C 2.12.1) aufgeführten technischen Regel erfasst sind, erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen ggf. in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung für die Anwendung.

Für entsprechende Bauprodukte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.Für Dichtmittel, die von einer Europäischen Technischen  Bewertung erfasst sind, kann für die Anwendung eine allgemeine Bauartgenehmigung in Betracht kommen.

Bitte beachten Sie die einschlägigen Landesregelungen entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), insbesondere Abschnitt B 2.2.6 "Grundstücksentwässerungsanlagen" und Abschnitt C 2.12.1 "Rohre, Formstücke und Dichtmittel für Leitungen und Kanäle".

Für die Beurteilung der oben genannten Produkte und Bauarten im Rahmen der nationalen Verfahren erstellt das DIBt antragsbezogene Prüfpläne. Grundlage hierfür bilden Zulassungsgrundsätze und vorläufige Prüfprogramme. Hierbei handelt es sich um Zusammenstellungen, die zur Beschleunigung des Verfahrens dienen.

Die Zulassungsgrundsätze und Prüfprogramme in diesem Arbeitsbereich sind nicht veröffentlicht, sondern werden den Antragstellern im Rahmen des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Derzeit sind folgende Zusammenstellungen erarbeitet:

Zulassungsgrundsätze für Zwei-Komponenten-Dichtstoffe für Abwasseranlagen

docx-Datei Stoffdatenblatt (2 Seiten ) Stand: Januar 2020; Word pdf-Datei Stoffdatenblatt (2 Seiten ) Stand: Januar 2020; PDF pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

abZ

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Zweikomponenten-Dichtstoff mit der Bezeichnung "PCI-Escutan TF" und zugehöriges Voranstrichmittel zum Dichten der Verbindungen von erdverlegten Abwasserrohren und Formstücken aus Beton oder Stahlbeton PCI Augsburg GmbH Piccardstraße 11 86159 Augsburg Z-42.4-213 Z: 30.04.2021
G: 01.05.2026