Dichtungsschlämme
Dichtungsschlämme werden für Abdichtungen von Bauwerken verwendet. Es werden dabei mineralische Dichtungsschlämme (starr oder flexibel) und polymermodifizierte Dickbeschichtungen unterschieden. In einem Abdichtungssystem können neben Dichtungsschlämmen weitere Komponenten (z.B. Verstärkungseinlagen, Dichtbänder und Manschetten) verwendet werden. Verschiedene Dichtungsschlämme unterscheiden sich maßgeblich in ihrem Rissüberbrückungsvermögen und sind dementsprechend unterschiedlichen Anwendungsbereichen zugeordnet.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Für die Verwendung von Dichtungsschlämmen als Bauwerksabdichtung werden allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) erteilt, vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil C 3. Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse werden von hierfür anerkannten Prüfstellen gemäß PÜZ-Verzeichnis (s. rechte Spalte) erteilt, die auch die entsprechenden Prüfungen und Überwachungen durchführen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der Prüfstelle.
Als Technische Bewertungsstelle kann das DIBt auf Wunsch auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) für solche Dichtungsschlämme ausstellen. Zu den Anwendungsregeln für Bauwerksabdichtungen unter Verwendung solcher Dichtungsschlämme vergleiche MVV TB, Abschnitt B 2.2.5.
Technische Regeln
Stand: Juli 2018; OJEU 2018/C 370/05; Mineralische nicht flexible Dichtschlämme auf Basis von Zement; EOTA
Grundsätze, Hinweise, Empfehlungen
Antragsformulare
Europäische Technische Bewertung
Das Antragsformular leitet den Antragsvorgang ein, im Rahmen dessen erstens zu prüfen ist, ob die Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung möglich ist und - wenn ja - ob ein zutreffendes Europäisches Bewertungsdokument vorliegt, und zweitens ggf. die Vollständigkeit der Unterlagen sichergestellt wird, die zur Erarbeitung eines Europäischen Bewertungsdokuments ggf. erforderlich sind.
Die Vorschriften der EU-Bauproduktenverordnung allein reichen nicht aus, um ein Verfahren zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung durchführen zu können. Die Verordnung sieht in Art. 26 Abs. 3 vor, dass im Rahmen eines Durchführungsrechtsakts das Format der Europäischen Technischen Bewertung von der Kommission festgelegt wird. Mit "Format" ist hier vor allem das Konzept der Bewertung gemeint, das sich in einer allgemeinen Festlegung der Inhalte eines solchen Dokuments niederschlägt. Die Kommision hat daher die Durchführungsverordnung 1062/2013 erlassen.
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: November 2015
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: November 2015
- ETA
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am KÖSTER NB 1 Grau Köster Bauchemie AG
Dieselstraße 3-10
26607 Aurich
DEUTSCHLAND
ETA-17/0025 18.08.2017 weber.tec Superflex D 24 Saint-Gobain Weber GmbH
Schanzenstraße 84
40549 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
ETA-19/0834 24.01.2020