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Entwässerungspumpen für Abwasseranlagen

Entwässerungspumpen für Abwasseranlagen werden zum Heben von leicht oder grob verschmutztem Abwasser verwendet, das unterschiedliche Bestandteile organischer, anorganischer oder mineralischer Herkunft enthalten kann. Entwässerungspumpen für Abwasseranlagen sind im Regelfall nicht selbstansaugend und werden dann komplett in das Fördermedium eingetaucht.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt in diesem Bereich allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen. Es können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Bei der Errichtung von innerhalb oder außerhalb der Gebäudestruktur verlegten Abwasserleitungen sind folgende technische Regeln zu beachten:

  • DIN EN 12050 (Reihe) – Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung
  • DIN EN 12056 (Reihe) – Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
  • DIN 1986-100 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056
  • DIN EN 752 – Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
  • DIN 4102-1 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
  • DIN EN 13501-1 – Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten

Verwendbarkeitsnachweise für Entwässerungspumpen sind aufgrund von Prüfplänen zu erbringen, die antragsbezogen vom DIBt erstellt werden.

pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Rückstaupumpanlage mit der Bezeichnung "Pumpfix F Standard" und "Pumpfix F Komfort" Kessel AG Bahnhofstraße 31 85101 Lenting Z-53.2-388 Z: 02.10.2020
G: 02.10.2025
Abwasserstation "Aqualift F compact" KESSEL SE + Co. KG Bahnhofstraße 31 85101 Lenting Z-53.2-484 Z: 09.07.2019
V: 23.07.2024
G: 03.07.2029
Rückstaupumpanlage "ECOLIFT" Kessel AG Bahnhofstraße 31 85101 Lenting Z-53.2-487 Z: 30.03.2021
G: 30.03.2026
Abwasserhebeanlage zur Unterflurinstallation in der Bodenplatte mit der Bezeichnung "ACO Muli-UF MWP" ACO Passavant GmbH Ulsterstraße 3 36269 Philippsthal Z-53.2-489 Z: 30.11.2020
G: 30.11.2025
Rückstaupumpanlage mit der Bezeichnung "Hybridhebeanlage Ecolift L" und "Hybridhebeanlage Ecolift XL" Kessel AG Bahnhofstraße 31 85101 Lenting Z-53.2-493 Z: 01.12.2023
G: 24.11.2025
Abwasserhebeanlage für Unterflurinstallation "ACO Muli-Flex" ACO Passavant GmbH Im Gewerbepark 11c 36466 Dermbach Z-53.2-507 Z: 30.11.2022
G: 30.11.2027