Fäkalienhebeanlagen
Fäkalienhebeanlagen werden verwendet, um Abwasser aufwärts zu pumpen, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, damit es über die öffentliche Kanalisation abfließen kann. Fäkalienhebeanlagen besitzen i.d.R. eine Schneidvorrichtung, mit der Feststoffe vor dem Pumpvorgang zerkleinert werden.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) für Fäkalienhebeanlagen, die nicht von einer harmonisierten Norm oder einer Europäischen Technischen Bewertung erfasst sind
- allgemeine Bauartgenehmigungen für entsprechende Bauarten
Für Fäkalienhebeanlagen, die nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Europäischen Norm erfasst sind, können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Folgende technische Regeln für Fäkalienhebeanlagen sind im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht:
- EN 12050-1:2001 – Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung – Bau- und Prüfgrundsätze
- EN 12050-2:2000 – Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung – Bau- und Prüfgrundsätze – Teil 2: Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser
- EN 12050-3:2000 – Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung – Bau- und Prüfgrundsätze – Teil 3: Fäkalienhebeanlagen zur begrenzten Verwendung
- EN 12050-4:2000 – Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung – Bau- und Prüfgrundsätze – Teil 4: Rückflussverhinderer für fäkalienfreies und fäkalienhaltiges Abwasser
Bei der Errichtung von innerhalb oder außerhalb der Gebäudestruktur verlegten Abwasserleitungen sind folgende technische Regeln zu beachten:
- DIN EN 12050 (Reihe) – Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung
- DIN EN 13564 (Reihe) – Rückstauverschlüsse für Gebäude
- DIN EN 12056 (Reihe) – Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
- DIN 1986–100 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056
- DIN EN 476 – Allgemeine Anforderungen an Bauteile für Abwasserleitungen und –kanäle
- DIN EN 752 – Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
- DIN 4102-1 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
- DIN EN 13501-1 – Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
---|---|---|---|
Rückstaupumpanlage mit der Bezeichnung "Pumpfix F Standard" und "Pumpfix F Komfort" | Kessel AG Bahnhofstraße 31 85101 Lenting | Z-53.2-388 |
Z:
02.10.2020 G: 02.10.2025 |
Abwasserstation "Aqualift F compact" | KESSEL SE + Co. KG Bahnhofstraße 31 85101 Lenting | Z-53.2-484 |
Z:
09.07.2019 V: 23.07.2024 G: 03.07.2029 |
Rückstaupumpanlage "ECOLIFT" | Kessel AG Bahnhofstraße 31 85101 Lenting | Z-53.2-487 |
Z:
30.03.2021 G: 30.03.2026 |
Abwasserhebeanlage zur Unterflurinstallation in der Bodenplatte mit der Bezeichnung "ACO Muli-UF MWP" | ACO Passavant GmbH Ulsterstraße 3 36269 Philippsthal | Z-53.2-489 |
Z:
30.11.2020 G: 30.11.2025 |
Rückstaupumpanlage mit der Bezeichnung "Hybridhebeanlage Ecolift L" und "Hybridhebeanlage Ecolift XL" | Kessel AG Bahnhofstraße 31 85101 Lenting | Z-53.2-493 |
Z:
01.12.2023 G: 24.11.2025 |
Abwasserhebeanlage für Unterflurinstallation "ACO Muli-Flex" | ACO Passavant GmbH Im Gewerbepark 11c 36466 Dermbach | Z-53.2-507 |
Z:
30.11.2022 G: 30.11.2027 |