Fäkalienhebeanlagen
Fäkalienhebeanlagen werden verwendet, um Abwasser aufwärts zu pumpen, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, damit es über die öffentliche Kanalisation abfließen kann. Fäkalienhebeanlagen besitzen i.d.R. eine Schneidvorrichtung, mit der Feststoffe vor dem Pumpvorgang zerkleinert werden.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) für Fäkalienhebeanlagen, die nicht von einer harmonisierten Norm oder einer Europäischen Technischen Bewertung erfasst sind
- allgemeine Bauartgenehmigungen für entsprechende Bauarten
Für Fäkalienhebeanlagen, die nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Europäischen Norm erfasst sind, können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Folgende technische Regeln für Fäkalienhebeanlagen sind im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht:
- EN 12050-1:2001 – Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung – Bau- und Prüfgrundsätze
- EN 12050-2:2000 – Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung – Bau- und Prüfgrundsätze – Teil 2: Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser
- EN 12050-3:2000 – Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung – Bau- und Prüfgrundsätze – Teil 3: Fäkalienhebeanlagen zur begrenzten Verwendung
- EN 12050-4:2000 – Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung – Bau- und Prüfgrundsätze – Teil 4: Rückflussverhinderer für fäkalienfreies und fäkalienhaltiges Abwasser
Bei der Errichtung von innerhalb oder außerhalb der Gebäudestruktur verlegten Abwasserleitungen sind folgende technische Regeln zu beachten:
- DIN EN 12050 (Reihe) – Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung
- DIN EN 13564 (Reihe) – Rückstauverschlüsse für Gebäude
- DIN EN 12056 (Reihe) – Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
- DIN 1986–100 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056
- DIN EN 476 – Allgemeine Anforderungen an Bauteile für Abwasserleitungen und –kanäle
- DIN EN 752 – Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
- DIN 4102-1 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
- DIN EN 13501-1 – Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Rückstaupumpanlage mit der Bezeichnung "Pumpfix F Standard" und "Pumpfix F Komfort" | KESSEL SE + Co. KG Bahnhofstraße 31 85101 Lenting | Z-53.2-388 |
Z:
02.10.2020 V: 01.10.2025 G: 03.10.2030 |
| Abwasserstation "Aqualift F compact" | KESSEL SE + Co. KG Bahnhofstraße 31 85101 Lenting | Z-53.2-484 |
Z:
09.07.2019 V: 23.07.2024 G: 03.07.2029 |
| Rückstaupumpanlage "ECOLIFT" | Kessel AG Bahnhofstraße 31 85101 Lenting | Z-53.2-487 |
Z:
30.03.2021 G: 30.03.2026 |
| Rückstaupumpanlage mit der Bezeichnung "Hybridhebeanlage Ecolift L" und "Hybridhebeanlage Ecolift XL" | KESSEL SE + Co. KG Bahnhofstraße 31 85101 Lenting | Z-53.2-493 |
Z:
01.12.2023 Ä + V: 27.11.2025 G: 25.11.2030 |
| Abwasserhebeanlage für Unterflurinstallation "ACO Muli-Flex" | ACO Passavant GmbH Im Gewerbepark 11c 36466 Dermbach | Z-53.2-507 |
Z:
30.11.2022 G: 30.11.2027 |