Bauprodukte Detail

Bauteile aus Feinkornbaustählen

Die Bauprodukte in diesem Bereich sind Bauteile aus Feinkornbaustählen. Die zugehörigen Bauarten sind bauliche Anlagen oder deren Teile, die aus diesen Bauteilen zusammengesetzt werden.

Feinkornbaustähle weisen aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung und einer gezielten Wärmebehandlung ein besonders feines und gleichmäßiges Korngefüge auf. Die entsprechend häufig auftretenden Korngrenzen führen zur Erhöhung der Festigkeitseigenschaften ohne übermäßigen Verlust der Duktilität (siehe auch Hall‑Petch‑Beziehung). Feinkornbaustähle besitzen daher eine hohe Festigkeit bei gleichzeitig guter Dehnfähigkeit und Zähigkeit.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Baupraktisch geeignete Feinkornbaustähle für warmgewalzte Flach- und Langerzeugnisse sind in den Teilen 3 und 4 der Normenreihe EN 10025 geregelt, die nicht harmonisiert sind (nur EN 10025-1 ist eine harmonisierte Norm).

Feinkornbaustähle für warmgefertigte bzw. kaltgefertigte Hohlprofile sind in den harmonisierten Normen EN 10210‑1 bzw. EN 10219‑1 enthalten. In EAD 200022-00-0302 werden außerdem einige von EN 10025‑4 abweichende Feinkornbaustähle behandelt.

Für die aus den Feinkornbaustahl-Vorprodukten hergestellten Bauteile (Bauprodukte) erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), sofern das hergestellte Produkt

  • nicht von einer europäisch harmonisierten Produktnorm (z. B. EN 1090-1) erfasst ist und
  • von den Technischen Baubestimmungen (vgl. MVV TB, Kapitel C 2) wesentlich abweicht oder
  • es keine Technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für das Produkt gibt.

Für Produkte, die nicht (vollständig) von einer harmonisierten Norm erfasst sind, können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Für Bauarten mit Bauteilen aus Feinkornstählen erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), wenn deren Planung, Bemessung und Ausführung nicht abschließend technisch geregelt ist.

Beachten Sie hierzu die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).

Geschweißte Verbindungen an Bauteilen aus Feinkornbaustählen dürfen nur von Herstellbetrieben mit nachgewiesener Eignung hergestellt werden (z.B. nach EN 1090-1 zertifizierte Betriebe).

EAD 200022-00-0302 Thermo-mechanically rolled long steel products made of weldable fine grain structural steel of special steel grades (12 Seiten ) Stand: Mai 22015; OJEU 2016/C 172/03; Thermomechanisch gewalzte Langerzeugnisse aus schweißgeeigneten Feinkornbaustahl-Sondergüten; EOTa

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am
Langerzeugnisse aus HISTAR 355 / 355L und HISTAR 460 / 460L ArcelorMittal Belval&Differdange ArcelorMittal Commercial Sections S.A. 66, rue de Luxembourg 4221 ESCH/ALZETTE LUXEMBURG ETA-10/0156 11.12.2015