Bauteile aus Feinkornbaustählen

Die Bauprodukte in diesem Bereich sind Bauteile aus Feinkornbaustählen. Die zugehörigen Bauarten sind bauliche Anlagen oder deren Teile, die aus diesen Bauteilen zusammengesetzt werden.

Feinkornbaustähle weisen aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung und einer gezielten Wärmebehandlung ein besonders feines und gleichmäßiges Korngefüge auf. Die entsprechend häufig auftretenden Korngrenzen führen zur Erhöhung der Festigkeitseigenschaften ohne übermäßigen Verlust der Duktilität (siehe auch Hall‑Petch‑Beziehung). Feinkornbaustähle besitzen daher eine hohe Festigkeit bei gleichzeitig guter Dehnfähigkeit und Zähigkeit.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Baupraktisch geeignete Feinkornbaustähle für warmgewalzte Flach- und Langerzeugnisse sind in den Teilen 3 und 4 der Normenreihe EN 10025 geregelt, die nicht harmonisiert sind (nur EN 10025-1 ist eine harmonisierte Norm).

Feinkornbaustähle für warmgefertigte bzw. kaltgefertigte Hohlprofile sind in den harmonisierten Normen EN 10210‑1 bzw. EN 10219‑1 enthalten. In EAD 200022-00-0302 werden außerdem einige von EN 10025‑4 abweichende Feinkornbaustähle behandelt.

Für die aus den Feinkornbaustahl-Vorprodukten hergestellten Bauteile (Bauprodukte) erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), sofern das hergestellte Produkt

  • nicht von einer europäisch harmonisierten Produktnorm (z. B. EN 1090-1) erfasst ist und
  • von den Technischen Baubestimmungen (vgl. MVV TB, Kapitel C 2) wesentlich abweicht oder
  • es keine Technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für das Produkt gibt.

Für Produkte, die nicht (vollständig) von einer harmonisierten Norm erfasst sind, können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Für Bauarten mit Bauteilen aus Feinkornstählen erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), wenn deren Planung, Bemessung und Ausführung nicht abschließend technisch geregelt ist.

Beachten Sie hierzu die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).

Geschweißte Verbindungen an Bauteilen aus Feinkornbaustählen dürfen nur von Herstellbetrieben mit nachgewiesener Eignung hergestellt werden (z.B. nach EN 1090-1 zertifizierte Betriebe).

Technische Regeln

EAD 200022-00-0302 Thermo-mechanically rolled long steel products made of weldable fine grain structural steel of special steel grades (12 Seiten)

Stand: Mai 22015; OJEU 2016/C 172/03; Thermomechanisch gewalzte Langerzeugnisse aus schweißgeeigneten Feinkornbaustahl-Sondergüten; EOTa

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)

Stand: 16. Juni 2022

  • ETA
  • Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am
    Langerzeugnisse aus HISTAR 355 / 355L und HISTAR 460 / 460L

    ArcelorMittal Belval&Differdange

    ArcelorMittal Commercial Sections S.A.

    66, rue de Luxembourg

    4221 ESCH/ALZETTE

    LUXEMBURG

    ETA-10/0156 11.12.2015

Dr.-Ing. Ronald Schwuchow
Referatsleitung – Bautechnisches Prüfamt, Metallbau, Verbundbau

Tel.: +49 30 78730-274
E-Mail: rsw(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung