Bauteile aus Feinkornbaustählen
Die Bauprodukte in diesem Bereich sind Bauteile aus Feinkornbaustählen. Die zugehörigen Bauarten sind bauliche Anlagen oder deren Teile, die aus diesen Bauteilen zusammengesetzt werden.
Feinkornbaustähle weisen aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung und einer gezielten Wärmebehandlung ein besonders feines und gleichmäßiges Korngefüge auf. Die entsprechend häufig auftretenden Korngrenzen führen zur Erhöhung der Festigkeitseigenschaften ohne übermäßigen Verlust der Duktilität (siehe auch Hall‑Petch‑Beziehung). Feinkornbaustähle besitzen daher eine hohe Festigkeit bei gleichzeitig guter Dehnfähigkeit und Zähigkeit.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Baupraktisch geeignete Feinkornbaustähle für warmgewalzte Flach- und Langerzeugnisse sind in den Teilen 3 und 4 der Normenreihe EN 10025 geregelt, die nicht harmonisiert sind (nur EN 10025-1 ist eine harmonisierte Norm).
Feinkornbaustähle für warmgefertigte bzw. kaltgefertigte Hohlprofile sind in den harmonisierten Normen EN 10210‑1 bzw. EN 10219‑1 enthalten. In EAD 200022-00-0302 werden außerdem einige von EN 10025‑4 abweichende Feinkornbaustähle behandelt.
Für die aus den Feinkornbaustahl-Vorprodukten hergestellten Bauteile (Bauprodukte) erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), sofern das hergestellte Produkt
- nicht von einer europäisch harmonisierten Produktnorm (z. B. EN 1090-1) erfasst ist und
- von den Technischen Baubestimmungen (vgl. MVV TB, Kapitel C 2) wesentlich abweicht oder
- es keine Technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für das Produkt gibt.
Für Produkte, die nicht (vollständig) von einer harmonisierten Norm erfasst sind, können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Für Bauarten mit Bauteilen aus Feinkornstählen erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), wenn deren Planung, Bemessung und Ausführung nicht abschließend technisch geregelt ist.
Beachten Sie hierzu die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).
Geschweißte Verbindungen an Bauteilen aus Feinkornbaustählen dürfen nur von Herstellbetrieben mit nachgewiesener Eignung hergestellt werden (z.B. nach EN 1090-1 zertifizierte Betriebe).
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. | ausgestellt am |
|---|---|---|---|
| Langerzeugnisse aus HISTAR 355 / 355L und HISTAR 460 / 460L | ArcelorMittal Belval&Differdange ArcelorMittal Commercial Sections S.A. 66, rue de Luxembourg 4221 ESCH/ALZETTE LUXEMBURG | ETA-10/0156 |
11.12.2015 |