Feuerstätten-Zubehör
Für Zubehör aus dem Bereich der Feuerungsanlagen, das aufgrund seiner innovativen Funktion noch nicht normativ erfasst ist, ist ggf. ein bauaufsichtlicher Nachweis erforderlich.
Für Zubehör, das bereits Bestandteil der typgeprüften Feuerstätten ist (z.B. automatische Abbrandregelungen, katalytisch wirkende Feuerraumbaustoffe usw.) ist kein zusätzlicher bauaufsichtlicher Nachweis erforderlich.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) für Feuerstätten-Zubehör, das nicht von einer harmonisierten Norm oder einer Europäischen Technischen Bewertung erfasst ist und für das es keine Technischen Baubestimmungen und auch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
- allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) für entsprechende Bauarten.
Für Feuerstätten-Zubehör, das nicht (vollständig) von einer harmonisierten Norm erfasst ist, kann auch eine Europäische Technische Bewertung (ETA) ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie auch die einschlägigen Landesregelungen entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Einrichtung zur Überwachung einer mehrfachbelegten Abgasanlage für den Anschluss von Feuerstätten mit und ohne Gebläse | Wodtke GmbH Rittweg 55-57 72070 Tübingen-Hirschau | Z-43.13-302 |
Z:
23.09.2022 G: 23.09.2027 |
| Pelletboxen zur Verbrennung von Holzpellets in Brennräumen und Feuerstätten der Firma Max Blank GmbH | Max Blank GmbH Klaus-Blank-Straße 1 91747 Westheim | Z-43.13-355 |
Z:
16.02.2024 G: 16.02.2029 |
| Einrichtung zur Überwachung einer mehrfachbelegten Abgasanlage für den Anschluss von Feuerstätten mit und ohne Gebläse | Gruppo Piazzetta S.p.A. Via Montello 22 31011 CASELLA D'ASOLO - TREVISO ITALIEN | Z-43.13-455 |
Z:
04.11.2025 G: 04.11.2030 |
| Mehrfachbelegung einer Abgasanlage für den gemeinsamen Betrieb einer gebläseunterstützten Feuerstätte mit einer Naturzugfeuerstätte | Pellet-Zentrum Vogl e.K. Hofreuter Straße 22 84385 Egglham | Z-43.13-484 |
Z:
05.10.2022 G: 05.10.2027 |
| Mehrfachbelegung einer Abgasanlage für den gemeinsamen Betrieb zwei Feuerstätten mit und ohne Gebläse Unterstützung | RIKA Innovative Ofentechnik GmbH Müllerviertel 20 4563 MICHELDORF ÖSTERREICH | Z-43.13-485 |
Z:
10.02.2023 G: 10.02.2027 |
| Allgemeine Bauartgenehmigung für die Mehrfachbelegung einer Abgasanlage für den gemeinsamen Betrieb zweier Feuerstätten mit und ohne Gebläse Unterstützung | ORANIER Heiztechnik GmbH Oranier Straße 1 35708 Haiger | Z-43.13-493 |
Z:
31.07.2024 G: 31.07.2029 |
| Mehrfachbelegung einer Abgasanlage für den gemeinsamen Betrieb zweier Feuerstätten mit und ohne Gebläse Unterstützung | S&W GmbH Fliederweg 3 97618 Strahlungen | Z-43.13-495 |
Z:
01.08.2025 G: 01.08.2030 |
| Mehrfachbelegung einer Abgasanlage für den gemeinsamen Betrieb zweier Feuerstätten mit und ohne Gebläseunterstützung | Austroflamm GmbH Austroflamm-Platz 1 4631 Krenglbach ÖSTERREICH | Z-43.13-496 |
Z:
09.10.2025 G: 09.10.2030 |