Bauprodukte Detail

Feuerstätten-Zubehör

Für Zubehör aus dem Bereich der Feuerungsanlagen, das aufgrund seiner innovativen Funktion noch nicht normativ erfasst ist, ist ggf. ein bauaufsichtlicher Nachweis erforderlich.

Für Zubehör, das bereits Bestandteil der typgeprüften Feuerstätten ist (z.B. automatische Abbrandregelungen, katalytisch wirkende Feuerraumbaustoffe usw.) ist kein zusätzlicher bauaufsichtlicher Nachweis erforderlich.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt

  • allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) für Feuerstätten-Zubehör, das nicht von einer harmonisierten Norm oder einer Europäischen Technischen Bewertung erfasst ist und für das es keine Technischen Baubestimmungen und auch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
  • allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) für entsprechende Bauarten.

Für Feuerstätten-Zubehör, das nicht (vollständig) von einer harmonisierten Norm erfasst ist, kann auch eine Europäische Technische Bewertung (ETA) ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie auch die einschlägigen Landesregelungen entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Einrichtung zur Überwachung einer mehrfachbelegten Abgasanlage für den Anschluss von Feuerstätten mit und ohne Gebläse Wodtke GmbH Rittweg 55-57 72070 Tübingen-Hirschau Z-43.13-302 Z: 23.09.2022
G: 23.09.2027
Pelletboxen zur Verbrennung von Holzpellets in Brennräumen und Feuerstätten der Firma Max Blank GmbH Max Blank GmbH Klaus-Blank-Straße 1 91747 Westheim Z-43.13-355 Z: 16.02.2024
G: 16.02.2029
Mehrfachbelegung einer Abgasanlage für den gemeinsamen Betrieb einer gebläseunterstützten Feuerstätte mit einer Naturzugfeuerstätte Pellet-Zentrum Vogl e.K. Hofreuter Straße 22 84385 Egglham Z-43.13-484 Z: 05.10.2022
G: 05.10.2027
Mehrfachbelegung einer Abgasanlage für den gemeinsamen Betrieb zwei Feuerstätten mit und ohne Gebläse Unterstützung RIKA Innovative Ofentechnik GmbH Müllerviertel 20 4563 MICHELDORF ÖSTERREICH Z-43.13-485 Z: 10.02.2023
G: 10.02.2027