Bauprodukte Detail

Freistehende Schornsteine

Ein Schornstein kann auch dann als freistehend betrachtet werden, wenn er abgespannt oder seitlich abgestützt ist oder auf einem anderen Bauwerk steht.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für freistehende Schornsteine gelten Technische Baubestimmungen, vgl. insbesondere MVV TB Teil A 1.

Bei wesentlichen Abweichungen von den genannten Technischen Baubestimmungen erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), ggf. in Kombination mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) für die regelungsbedürftigen Einzelkomponenten des Schornsteins.

Für Bauprodukte/Bausätze für freistehende Schornsteine können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden. Die Planung, Bemessung und Ausführung erfolgt dann ebenfalls nach den Landesvorschriften entsprechend MVV TB Teil A 1. Davon abweichend kann die Planung, Bemessung und Ausführung bei Bedarf durch eine Bauartgenehmigung geregelt werden.