Frischbetonverbundbahnen
Frischbetonverbundbahnen werden als zusätzlich Abdichtungsmaßnahme bei wasserundurchlässigen Betonkonstruktionen (WU-Konstruktionen) eingesetzt. Dabei wird die Frischbetonverbundbahn vor dem Betonieren in die Schalung eingelegt und geht einen innigen und vor allem hinterlaufsicheren Verbund mit dem Beton ein.
Weiterhin können mit Frischbetonverbundbahnen in Verbindung mit Normalbeton neuartige Formen der Bauwerksabdichtung hergestellt werden.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Der Einsatz von Frischbetonverbundbahnen als zusätzliche Abdichtungsmaßnahme für WU-Beton ist auch ohne bauaufsichtlichen Ver- bzw. Anwendbarkeitsnachweis (z.B. Zulassung) zulässig, vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), lfd. Nr. D 2.2.1.13.
Für Bauweisen, bei denen Frischbetonverbundbahnen in Verbindung mit Normalbeton zur Bauwerksabdichtung eingesetzt werden, liegen derzeit noch keine abschließenden technischen Regelungen vor. Das DIBt erteilt allgemeine Bauartgenehmigungen für die Planung, Bemessung und Ausführung solcher Konstruktionen in Kombination mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Als europäische Technische Bewertungsstelle kann das DIBt auf Wunsch auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) für Frischbetonverbundbahnen auf Grundlage eines neuen oder bereits bestehenden Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) ausstellen, wie z.B.:
- EAD 030378-xx-0605 Abdichtungsbahn im vollflächigen Verbund in Frischbetonverbundtechnologie (als zusätzliche Abdichtungsmaßnahme für WU-Betonbauwerke)
Technische Regeln
Stand: Mai 2018; Decision (EU) 2020/1574; Abdichtungsbahn im vollflächigen Verbund in Frischbetonverbundtechnologie; EOTA
Antragsformulare
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)Stand: Januar 2018
Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: 16. Juni 2022
- ETA
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am SECUFLEX SMT 1212 H-Bau Technik GmbH
Am Güterbahnhof 20
79771 Klettgau
DEUTSCHLAND
ETA-20/0278 08.12.2020 Polyfleece SX 1000 an.kox GmbH
Junghansring 52
72108 Rottenburg a. N.
DEUTSCHLAND
ETA-22/0536 10.10.2022