Fußbodenbeschichtungen

Fußbodenbeschichtungen werden auf einem tragfähigen Untergrund aufgebracht. Solche Beschichtungen – beispielsweise auf Kunstharz‑Basis – sind nach der Erhärtung unmittelbar nutzbar. Sie können aus mehreren Schichten und aus mehreren Produkten bestehen sowie ein-, zwei- oder mehrkomponentig sein. Als Bindemittel werden z.B. Epoxid (EP), Polyurethan (PUR) oder Polymethylmethacrylat (PMMA) eingesetzt.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Bauaufsichtlich relevant sind Fußbodenbeschichtungen, wenn sie in Aufenthaltsräumen und baulich nicht davon abgetrennten Räumen eingesetzt werden, da Emissionen aus diesen Produkten die Innenraumluftqualität beeinflussen.

Für diese Produkte wurden bis Oktober 2016 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen zum Nachweis des Gesundheitsschutzes erteilt. Infolge der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13 werden für diese Produkte, wenn sie die CE-Kennzeichnung auf Grundlage der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) tragen, keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen mehr erteilt. Die Produkte dürfen nicht mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet werden. 

Entsprechend der Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) der Länder bestehen Anforderungen hinsichtlich der Freisetzung flüchtiger organischer Verbindungen, vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), A 3.2.1, Anhang 8.

Für Fußbodenbeschichtungen, die in den Anwendungsbereich der EN 13813:2002 fallen, können keine Leistungen hinsichtlich der Freisetzung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) auf Grundlage dieser Norm erklärt werden. Zur Ausweisung von Leistungen bezüglich der Freisetzung von flüchtigen organischen Verbindungen kann z.B. eine Europäische Technische Bewertung (ETA) beantragt werden..

Des Weiteren besteht entsprechend der MVV TB, Abschnitt D 3 "Technische Dokumentation nach § 85a Abs. 2 Nr. 6 MBO" die Möglichkeit freiwillige Nachweise zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes für Fußbodenbeschichtungen zu erstellen.

In diesem Bereich erstellt das DIBt ETA und Gutachten zum Nachweis der Erfüllung der Bauwerksanforderungen bezogen auf den Gesundheitsschutz.

Technische Regeln

MVV TB Anhang 8

Antragsformulare

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)

Stand: 16. Juni 2022

Freiwilliges Gutachten

Bei lückenhaften harmonisierten Normen können Sie auf freiwilliger Basis Angaben zu Produktleistungen machen, die von der betreffenden Norm nicht erfasst sind. Das DIBt bietet eine unabhängige Bestätigung zusätzlicher Leistungsangaben in Form freiwilliger Gutachten.

Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens (4 Seiten)

über die Einhaltung von Bauwerksanforderungen durch Bauprodukte

  • ETA
  • Gutachten
  • Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am
    Ambienta Magic

    Atramex AG

    Spinnlerstrasse 2

    4410 Liestal

    SCHWEIZ

    ETA-22/0325 29.06.2022
  • Die nachfolgenden Gutachten veröffentlichen wir mit freundlicher Zustimmung der Auftraggeber. Gutachten, für die keine Zustimmung zur Veröffentlichung vorliegt, werden auf der Website des DIBt nicht gelistet.
    Gegenstand erstellt für Nummer erstellt am
    Sikafloor-268

    Sika Deutschland GmbH

    Kornwestheimer Straße 103-107

    70439 Stuttgart

    G-156-17-0009 19.08.2020
    Sika Decofloor / Sikafloor DecoDur ES-22 Granite

    Sika Deutschland GmbH

    Kornwestheimer Straße 103-107

    70439 Stuttgart

    G-156-18-0001 19.08.2020
    Sikafloor-3240

    Sika Deutschland GmbH

    Kornwestheimer Straße 103-107

    70439 Stuttgart

    G-156-18-0002 19.08.2020
    Sikafloor-390 ECF

    Sika Deutschland GmbH

    Kornwestheimer Straße 103-107

    70439 Stuttgart

    G-156-18-0003 19.08.2020
    Sikafloor-3240 / Sikafloor-305 W ESD

    Sika Deutschland GmbH

    Kornwestheimer Straße 103-107

    70439 Stuttgart

    G-156-18-0004 19.08.2020
    "ZERO Fubotec PUR"

    ZERO-LACK GmbH & Co. KG

    Bleichstraße 57-58

    32545 Bad Oeynhausen

    G-156-18-0008 06.03.2019
    "Arturo PU"

    Uzin Utz Nederland bv

    Bouwstraat 18

    7483 PA HAAKSBERGEN

    NIEDERLANDE

    G-156-19-0005 17.08.2022
    Arturo Concreta

    Uzin Utz Nederland bv

    Bouwstraat 18

    7483 PA HAAKSBERGEN

    NIEDERLANDE

    G-156-19-0006 01.11.2021
    Arturo Rollbeschichtung

    Uzin Utz Nederland bv

    Bouwstraat 18

    7483 PA HAAKSBERGEN

    NIEDERLANDE

    G-156-19-0007 29.10.2021

Dr. Astrid Gräff
Referatsleitung – Gesundheitsschutz, Innenraumhygiene, Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten

Tel.: +49 30 78730-434
E-Mail: alu(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung